Friedensreich schrieb:Ein Troll hält das Stöckchen hin und einige springen immer wieder drüber.
Tut mir leid, aber da es immer so persönlich und so provozierend zugeht und offenbar niemals Ruhe einkehrt, habe ich mich offenbar manchmal nicht mehr ganz im Griff. Ich gelobe Besserung!
Ich kenne Deine Situation selbst nur zu gut, Armin, und kann Deine emotionalen Reaktionen 100%ig nachvollziehen.
Mir geht es besser, seit ich Abstand halte - und die Ignorier-Funktion hilft dabei ungemein.
Denn selbst wenn ich mir Kommentare der darauf versammelten Kollegen mal bewusst anschaue, weil ich gerade wissen möchte, worum es eigentlich geht, bin ich weniger direkt involviert als sonst.
Und damit sinkt auch der Impuls, den aufwallenden Emotionen nachzugeben und sofort zurückzuschreiben.
Bei mir führt die Ignorier-Funktion jedenfalls dazu, dass ich entspannter bin - was jedoch keineswegs bedeutet, dass ich deshalb meine persönlichen Ansichten geändert hätte.
Soviel dazu - ich hoffe, dass obige Gesetzesidee nicht in Paragraphen gegossen wird, wenn der Preis dafür der Verlust dieses einzigartigen Forums ist.
Es geht hier um Cyber-Mobbing und nicht um trolliges Auftreten. Hier mal die Definition:
http://de.wikipedia.org/wiki/Cyber-Mobbing
Trifft auf unseren Lieblingstroll einfach nicht zu. Bei ihm greift der einfache Tatbestand der Beleidigung. Das ist aber ein Antragsdelikt und wird nicht von Amts wegen verfolgt. Ist ja auch schwierig, sich von so ner Type beleidigt zu fühlen.
Mahlzeit!
Ich frage mich, wie die das durchsetzen wollen?
Muss ich mich dann in irgendeiner Form mit meinem Ausweis authentifizieren - und wennja, wo, wer sammelt und verwaltet die Daten?
Und wer würde verfolgen, ob ein Beitrag zu Recht gemeldet wurde? Wer prüft den gesamten Thread auf vorangegangene Provokationen etc? Die entsprechenden Behörden sind doch jetzt schon überlastet ...
Und wie verhält sich das Ganze, wenn der Täter aus einem anderen Land kommt?
Nee, mal im Ernst - wir haben ja auch Mitglieder aus anderen Ländern hier - soll denen dann der Zugang verwehrt werden, weil sie nicht unseren Gesetzen unterliegen? Das wäre ja dann ... oder dürfen die mich dann im Rahmen der Völkerverständigung beleidigen und mobben?
Im Grund mal wieder typisch für unseren Staat und Volk.
Gibt es ein Problem, muss es gesetzlich geregelt werden.
Das Phänomen des Cybermobbing liegt weniger an mangelnden Gesetzen, sondern vielmehr an mangelnder Empathie und Respekt vor anderen Menschen.
Da sollte angesetzt werden - z.B. in Schulen, Kirchen, Ö-r- TV, Print-Medien etc.
Verlustig gehen von sozialer Kompetenz in Teilen der Bevölkerung verhindert man nicht, in dem man Gesetze dagegen erlässt.
Christoph, ich bedanke mich für Deinen nur allzu wahren Beitrag.
Leider werden Empathie, Rücksichtnahme und respektvoller Umgang von vielen Menschen eher als Schwäche betrachtet.
Ich sags mal so - hätte es das I-Net oder dass jeder Pups bald zu nem Shitstorm führt etc pp früher gegeben, gäbe es unter Garantie mind. die gleichen Probleme ... früher gabs auch nicht mehr Empathie (Beispiele erspare ich mir, sonst artet diese Diskussion wieder aus)
Hallo,
schön, dass hier doch noch so etwas wie eine Diskussion entsteht (ehrlich!).
Zur Frage von Sascha:
Dass du deine Klardaten irgendwo hinterlegst, ist überhaupt nicht notwendig, da über eine Abfrage der genutzten IP der Anschlussinhaber von dem die Straftat begangen wurde problemlos zu ermitteln ist.
Sicherlich besteht dann immer noch die Möglichkeit, dass ein anderer deinen Rechner missbraucht hat. Ob sich diese Kurve strafrechtlich meistern lässt erscheint zumindest fraglich. Zivilrechtlich ist das ganze seit Jahren über den Begriff der "Störerhaftung" gelöst.
Viel interessanter wird aber sein, wie man die verstärkte Inanspruchnahme der Forenbetreiber ausgestalten möchte. Hierzu habe ich noch nichts gelesen.
Wobei ja bereits heute der Forenbetreiber auf Entfernung einer unwahren Tatsachenbehauptung verklagt werden kann.
Udo hat recht, wenn er einwendet, dass das Auftreten Harrys in der Vergangenheit wohl nicht unter den Begriff des Mobbing fallen. Ob es sich dabei aber lediglich um ein "Herumtrollen" gehandelt hat, sei mal dahingestellt. Zum Mobbing gehören gezielte, ineinandergreifende Handlungen, um eine Person etwa zu einer Kündigung zu drängen.
VG, micro-seiki
Umschiffen lässt sich das ganze doch beschtümmt mit einer Verzichtserklärung, sollte da ein neues Gesetz inkrafttreten.
OK, aber was bzw. wie soll denn ermittelt werden? Wenn ich jetzt im Urlaub in Österreich ein Forum entdecke, dieses toll finde und mich dort anmelde - dann über einen österreichischen Provider, weil ich bin ja gerade in Austria. Trotzdem bin ja deutsch, und das Forum meinetwegen auch; ich beleidige Dich oder mobbe gegen Dich - und werde nicht belangt, weil ich ja in Austria bin und meinetwegen über das freie WLAN in der Hotel-Lobby im Netz war?
Und wie verhält sich das bei Minderjährigen, eine - wenn nicht gar DIE - Zielgruppe für Mobbing? Hafte ich dann als Vater, weil mein Sohn über sein scheiß Smartphone in einem scheiß ßoschäll-nättwürg stunk gemacht hat (weil das gerade irgendwie alle in seiner Klasse machen)?
Wenn du für ,,Betreten auf eigene Gefahr"
unterschreibst bzw. dich einloggst, ist doch alles in Budda
Der Grundsatz ,,Eltern haften für ihre Kinder" hat auch weiterhin Bestand.
(27.06.2014, 14:44)Tom schrieb: [ -> ]Der Grundsatz ,,Eltern haften für ihre Kinder" hat auch weiterhin Bestand.
rechtlich stimmt dieser Grundsatz aber nur sehr bedingt.
Ganz häufig haften Eltern für Kinder nicht.
Jungs,
sollte irgendwann wirklich eine "Ausweispflicht" in Internetforen kommen, bin ich definitiv raus.
Ich meide diesen Sozialnetzwerk-Müll ohnehin, wo es nur geht. (daher natürlich KEIN Facebook, Twitter und Co...)
Wer sich im Netz gemobbt fühlt, sollte ernsthaft über eine Einweisung nachdenken. Zumindest, solange z.B. keine Geschäftsschädigung (sofern denn vorhanden) vorliegt.
Hallo, es gibt auch noch ein REAL LIFE.
...und jetzt: weitermachen!
(27.06.2014, 18:00)expingo schrieb: [ -> ] (27.06.2014, 14:44)Tom schrieb: [ -> ]Der Grundsatz ,,Eltern haften für ihre Kinder" hat auch weiterhin Bestand.
rechtlich stimmt dieser Grundsatz aber nur sehr bedingt.
Ganz häufig haften Eltern für Kinder nicht.
Beispiel?
MMn ist der Gesetzesrahmen genau definiert.
Und ob z.B. dein/e Kid/s Nachbars Hütte abfackelt/n oder dafür einen flash mob zum abfackeln mobilisiert, hat vor Gericht die gleichen Konsequenzen
Vielleicht sollte man über eine I-Net-Nanny nachdenken, wenn man keine Zeit für Erziehung hat.
Tom, ich denke, Eltern haften nur dann für ihre Kinder, wenn sie nachweislich ihrer Aufsichtspflicht nicht oder nicht genügend nachgekommen sind. Dies ist dann im Einzelfall zu beurteilen.
Ich kann mich noch gut (aus meiner Kindheit) an die Baustellen-Hinweisschilder erinnern:
Betreten der Baustelle verboten! Eltern haften für ihre Kinder!
Wenn ich als beispielsweise Zehnjähriger dieses tue, (und ich hab's getan.....wer nicht!)
und bin von meinen Eltern vorher ausdrücklich angehalten worden, dies zu unterlassen, (auch sie haben es getan, welche Eltern von uns damals wohl nicht!) haften sie strafrechtlich nicht.
Was bitteschön sollte ihnen vorgeworfen werden?
Dass ein Zehnjähriger
nach Belehrung unbeaufsichtigt "draußen" spielen kann, ist wohl unbestritten, weil unabdingbar notwendig für seine "normale Entwicklung".
Betrete ich dagegen als Fünfjähriger die Baustelle, sind meine Eltern natürlich haftbar, hätten sie doch verhindern müssen, dass ich diese Möglichkeit hatte.
Ich glaube, es ist wichtig, inwieweit man von Kindern (altersbedingt) erwarten kann, dass sie (bei normaler Erziehung) ein Unrechts-Bewusstsein, wie Folge-Bewusstsein entwickelt haben (müssten), dies auch vor Erreichen der Strafmündigkeit.
Diese,
meine, Schlußfolgerungen sind NICHT von juristischem Wissen belegt, sondern entsprechen meinem
hoffentlich gesundem Menschenverstand.
Leider geht dies nicht IMMER konform......in diesem Fall schon!?
Alf
Vorsicht ist halt immer geboten
Zitat:wenn ein Kind einen Schaden verursacht hat und dies von einem Gericht festgestellt wurde, kann es für diesen Schaden auch Jahre später noch Schadenersatz zahlen müssen. Zwar verfügt ein Kind noch nicht über ein Einkommen und muss daher nicht für einen Schaden aufkommen. Aber wenn es später Geld verdient, wendet sich das Blatt. «30 Jahre lang kann man einen Gerichtstitel vollstrecken», sagt Eva Becker. Jugendsünden können später also noch teuer werden.
Thema Beleidigung
Zitat:Beleidigung gemäß § 185 StGB.
Der § 185 StGB sagt aus:
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Das wusste ich so auch nicht, aber gut zu wissen.
Diese Diskussion gab es vor nicht allzulanger Zeit schon mal und es kam nicht wirklich zu grossen Änderungen. Jedes Gericht hatte da anders geurteilt.
Ich handhabe das auf meinem Board nach dem Grundsatz "sowenig wie möglich und soviel wie nötig".
Soll heissen, dass ich erst bei groben Dingern, die möglicherweise justiziabel werden, eingreife.
Allerdings hat bei mir der Status "werbefrei" eine absolut hohe Priorität- Spammer werden ohne Vorwarnung permanent gekickt.
(28.06.2014, 08:51)Tom schrieb: [ -> ]Vorsicht ist halt immer geboten Zitat:wenn ein Kind einen Schaden verursacht hat und dies von einem Gericht festgestellt wurde, kann es für diesen Schaden auch Jahre später noch Schadenersatz zahlen müssen. Zwar verfügt ein Kind noch nicht über ein Einkommen und muss daher nicht für einen Schaden aufkommen. Aber wenn es später Geld verdient, wendet sich das Blatt. «30 Jahre lang kann man einen Gerichtstitel vollstrecken», sagt Eva Becker. Jugendsünden können später also noch teuer werden.
Das Thema ist ziemlich umfangreich mit vielen unterschiedlichen Beispielen u.a. hier dargestellt.
Im Netz findet man recht viel - natürlich sollte man nicht glauben, alles 1 zu 1 umsetzen zu können.
Grundsätzlich entscheidet ein Richter nach Fakten des Einzelfall.
Hallo an die beiden Hausherren!
Ich habe das verlinkte Urteil vor einer Woche auch wahrgenommen. Es ist für den Plattform-/Forenbetreiber grundsätzlich gut.
Allerdings ist es eben zur derzeit bestehenden Rechtslage ergangen.
Das bedeutet, dass das Urteil bei einer Änderung der Gesetzteslage - wie im eingangs verlinkten Artikel - sehr schnell überholt sein könnte.
Also: keine grundsätzliche Entwarnung! Man sollte wachsam bleiben.
VG, micro-seiki