12.07.2016, 19:18
Im Allgemeinen glaube ich (fast) immer an das Gute im Menschen und deshalb auch von vornherein und ausdrücklich in dem gleich geschilderten Fall. Sollte ich jedoch diesmal mit der Maßgabe falsch liegen, wäre es doch fatal, nicht eine Warnung in den Raum zu stellen, zumal vielleicht der eine oder andere von Euch ebenfalls Geschmack daran finden könnte...
Es geht konkret um Folgendes: auf der Suche nach diversem Geraffel der Marke AKAI, bin ich vor wenigen Tagen auf diese ebay-Kleinanzeige gestoßen: https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-anze...3-172-6473.
Angeboten werden darin eine GX77 und ein Cassettendeck GX F66. Das erst genannte Schmuckstück habe ich bereits selbst, das GX F66 hatte ich bislang überhaupt nicht auf dem Schirm, aber es bildet für mein Verständnis wirklich eine optische Einheit mit der GX77. Nachdem Motto: versuche zu bekommen, was Dich glücklich macht, habe ich sofort Kontakt mit dem Verkäufer aufgenommen.
Meiner Bitte nach einem telefonischen Vor-Gespräch wurde in kürzester Zeit statt gegeben. Leider zu späterer Stunde und irgendwie war ich EM-müde, so das ich versucht habe, erst am darauffolgenden Tag zurückzurufen. Doch welch' Zufall, jedesmal ging der Anruf unter der angegeben Handynummer ins Nirvana. Somit teilte ich dem Verkäufer per Nachricht mit, dass er mich nochmals zurückrufen sollte. Das ist inzwischen geschehen und das Gespräch verlief relativ entspannt bis zum Punkt: Zahlungsabwicklung.
Nun muss ich dazu bemerken, dass ich kürzlich und sogar beim großen Bruder vom Klein-ebay eine Negativerfahrung im dreistelligen Bereich machen musste, weil ich die einzige Option "Überweisung" getätigt hatte. Ergo: Geld überwiesen, keine Ware bekommen, Ebay, Bankinstitut und Polizei zuckt die Schultern und ich bin zumindest um eine Erkennis reicher.
Aber man(n) ist ja lernfähig und so bot ich dem Verkäufer an, die Transaktion entweder über eine Lastschrift oder noch unkomplizierter es per paypal als Geldüberweisung zu tätigen. Das wurde sofort verhemend abgelehnt mit der Begründung: paypal möchte er nicht unterstützen (kann ich zum Teil nachvollziehen ) und überhaupt, er hat ja ein Konto, wir befinden uns nicht in einem rechtsfreien Raum - wozu Lastschrift?! Mein Hinweis, das es gerade für Überweisungen in Deutschland einen total, rechtsfreien Raum gibt, konnte, wollte oder will er nicht akzeptieren.
Auf Grund dieser für meine Begriffe schrägen Diskussion, kam die Option insgesamt 800 Kilometer (Leipzig/München/Leipzig) durchs Land zu fahren um das Gerät persönlich abzuholen und dabei vielleicht vor verschlossener Tür zu stehen, nicht in Frage....und ich habe nun alles abgelehnt.
Darauf hin kam erneut eine Nachricht, in der steht, dass er selbst in Italien einen guten Kunden hat (gleich mit Anschrift) und den könnte ich mal anschreiben, wie das so ging mit den Paketscheinen und Sendungsnummern...
Was meint Ihr - alles richtig gemacht? Oder bin ich nur zu vorsichtig geworden? Selbstverständlich könnt Ihr mir die Entscheidung nicht abnehmen, aber ich wollte es auch nicht einfach so zu den Erkenntnis-Akten legen, denn im Falle eines Falles, trifft es wo möglich dann einen anderen Forenkollegen.
beste Grüße
Jens
Es geht konkret um Folgendes: auf der Suche nach diversem Geraffel der Marke AKAI, bin ich vor wenigen Tagen auf diese ebay-Kleinanzeige gestoßen: https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-anze...3-172-6473.
Angeboten werden darin eine GX77 und ein Cassettendeck GX F66. Das erst genannte Schmuckstück habe ich bereits selbst, das GX F66 hatte ich bislang überhaupt nicht auf dem Schirm, aber es bildet für mein Verständnis wirklich eine optische Einheit mit der GX77. Nachdem Motto: versuche zu bekommen, was Dich glücklich macht, habe ich sofort Kontakt mit dem Verkäufer aufgenommen.
Meiner Bitte nach einem telefonischen Vor-Gespräch wurde in kürzester Zeit statt gegeben. Leider zu späterer Stunde und irgendwie war ich EM-müde, so das ich versucht habe, erst am darauffolgenden Tag zurückzurufen. Doch welch' Zufall, jedesmal ging der Anruf unter der angegeben Handynummer ins Nirvana. Somit teilte ich dem Verkäufer per Nachricht mit, dass er mich nochmals zurückrufen sollte. Das ist inzwischen geschehen und das Gespräch verlief relativ entspannt bis zum Punkt: Zahlungsabwicklung.
Nun muss ich dazu bemerken, dass ich kürzlich und sogar beim großen Bruder vom Klein-ebay eine Negativerfahrung im dreistelligen Bereich machen musste, weil ich die einzige Option "Überweisung" getätigt hatte. Ergo: Geld überwiesen, keine Ware bekommen, Ebay, Bankinstitut und Polizei zuckt die Schultern und ich bin zumindest um eine Erkennis reicher.
Aber man(n) ist ja lernfähig und so bot ich dem Verkäufer an, die Transaktion entweder über eine Lastschrift oder noch unkomplizierter es per paypal als Geldüberweisung zu tätigen. Das wurde sofort verhemend abgelehnt mit der Begründung: paypal möchte er nicht unterstützen (kann ich zum Teil nachvollziehen ) und überhaupt, er hat ja ein Konto, wir befinden uns nicht in einem rechtsfreien Raum - wozu Lastschrift?! Mein Hinweis, das es gerade für Überweisungen in Deutschland einen total, rechtsfreien Raum gibt, konnte, wollte oder will er nicht akzeptieren.
Auf Grund dieser für meine Begriffe schrägen Diskussion, kam die Option insgesamt 800 Kilometer (Leipzig/München/Leipzig) durchs Land zu fahren um das Gerät persönlich abzuholen und dabei vielleicht vor verschlossener Tür zu stehen, nicht in Frage....und ich habe nun alles abgelehnt.
Darauf hin kam erneut eine Nachricht, in der steht, dass er selbst in Italien einen guten Kunden hat (gleich mit Anschrift) und den könnte ich mal anschreiben, wie das so ging mit den Paketscheinen und Sendungsnummern...
Was meint Ihr - alles richtig gemacht? Oder bin ich nur zu vorsichtig geworden? Selbstverständlich könnt Ihr mir die Entscheidung nicht abnehmen, aber ich wollte es auch nicht einfach so zu den Erkenntnis-Akten legen, denn im Falle eines Falles, trifft es wo möglich dann einen anderen Forenkollegen.
beste Grüße
Jens