18.05.2014, 17:20
Hallo zusammen, mich würden Eure Bucht-Erfahrungen mal aus der Verkäufersicht interessieren.
Konkreter Fall und Hintergrund: Letzten Monat ist es mir gelungen einen fabrikneuen Schutzdeckel für die AKAI GX77 über einen Händler bzw. über EBAY zu ersteigern. Der Hintergrund, leider fehlte von Anfang an meinem Staubschutz, der sich in einem ansonsten optisch neuwertigen Zustand befindet, die beiden Einsätze für die Scharniere...
Im Anschluss habe ich dieses Teil (das Gebrauchte) dann in der Bucht unter folgendem Text und mehreren Fotos (unter anderen diese) zum Kauf angeboten...
Darauf habe ich dem Käufer geschrieben und gleichzeitig EBAY in Kenntnis gesetzt:
Daraufhin setzte EBAY eine Frist, in der "wir" uns einigen konnten, bevor sie in dem Fall entscheiden. Eine schriftliche Intervension meinerseits bei EBAY, mit einer nochmalige Erklärung des genauen Ablaufs, des Sachverhalts und meinem Unverständnis über die Handhabung sowie dem Hinweis, dass ich womöglich nun bei Kaufrücknahme statt meinem neuwertigen Staubschutz den des Käufers bekomme - blieb unbeantwortet...
Text von mir an EBAY:
Jetzt kam die endgültige "Entscheidung" seitens EBAY unter der Begründung des PayPal-Käuferschutzes...bzw. ohne jeglichen weiteren Kommentar oder Erklärung.
Käuferschutz hin oder her: Solange ich als Verkäufer von EBAY und PayPal im Wechselspiel so ausgebotet werde, kommt für mich in Zukunft ein Verkauf über die PayPal-Methode jedenfalls nicht mehr in frage...bzw. finde ich diese Geschäftspraktik gelinde gesagt, sehr einseitig und weder fair geschweigedenn gerecht.
Oder was meint Ihr? Ist meine Meinung falsch, dass "Urteil" gerecht-fertigt?
Danke für Eure Geduld beim Lesen und sorry - aber dieser Ärger brauchte ein wenig Forumsluft...
beste Grüße
Jens
Konkreter Fall und Hintergrund: Letzten Monat ist es mir gelungen einen fabrikneuen Schutzdeckel für die AKAI GX77 über einen Händler bzw. über EBAY zu ersteigern. Der Hintergrund, leider fehlte von Anfang an meinem Staubschutz, der sich in einem ansonsten optisch neuwertigen Zustand befindet, die beiden Einsätze für die Scharniere...
Im Anschluss habe ich dieses Teil (das Gebrauchte) dann in der Bucht unter folgendem Text und mehreren Fotos (unter anderen diese) zum Kauf angeboten...
Zitat:AKAI GX77 Staubschutzhaube!!Ersteigert hat es schließlich ein Käufer aus Berlin, für 63€. Gut verpackt habe ich es sofort verschickt und wenig später kam eine Nachricht von ihm mit folgendem Wortlaut und gleichzeitig von EBAY die Meldung, dass ein "Fall" eröffnet wurde:
Artikelzustand: defekt
Geboten wird auf einen optisch neuwertigen Staubschutzdeckel in der Originalverpackung (!) für die Tonbandmaschine AKAI GX77.
Der Staubschutzdeckel der AKAI GX77 geht über die Jahrzehnte gern "verloren" oder weist oft unschöne Kratzer und Beschädigungen auf. Hier kommt die seltene Gelegenheit diesbezüglich Abhilfe zu schaffen.
Der Deckel ist technisch vollkommen in Ordnung (incl. der Andock-Aluminiumschiene und den dazugehörigen Schrauben) wird jedoch als "defekt" verkauft, weil leider die beiden, kleinen orangefarbenen Plast-Einsätze an den Scharniere fehlen. Das führt optisch zwar zu keiner Beeinträchtigung, funktional kann der Staubschutz damit nur ein- oder ausgehangen, jedoch nicht komplett nach hinten weg-geschwenkt werden.
Zum Abschluss noch der gewohnte Satz: Da es sich hierbei um ein Privatangebot handelt, bestehen keinerlei Ansprüche auf Rückgabe oder Umtausch!
Zitat:Hallo, wir sollten beide mal reden.
Artikel defekt wegen fehlender Scharniere ist ja o.k.
Aber für mich ist optisch neuwertig eben neuwertig.
Hat ein Gegenstand in Ecken und Kanten Schmutzreste - na ja da könnte man wegputzen, aber kleine Kratzer an mehreren Stellen - das habe ich selbst. - das ist bei mir und dem Rest der Menschheit eben mit Gebrauchsspuren und kleinen oder leichten Schäden o. Mängeln zu bezeichnen. Dann ist ein Prudukt aber nicht neuwertig. Für eine optisch neuwertige Haube ist der Preis schon na ja 1/6 einer ganzen Maschine, aber für eine mit Gebrauchsspuren sind 50 € echt zu viel. (die Haube die fast zeitgleich auslief war unter 50 aber besser). Ich möchte vom Verkauf zurücktreten.
Darauf habe ich dem Käufer geschrieben und gleichzeitig EBAY in Kenntnis gesetzt:
Zitat:Hallo L., schade das der Artikel nicht Ihren Vorstellung entspricht, aber das Verständnis von neuwertig ist im Gegensatz zu NEUWARE immer von einer persönlichen bzw. gewissen Auslegung abhängig.
Für mich ist ein Artikel, rund 40 Jahren nach Produktion (keine Schäden an Ecken, Kanten und Flächen, vollständig erhaltene Schrift, keine auffälligen (!) und vordergründigen (!!) Kratzer - die sofort augenscheinlich sind), in diesem Zustand als neuwertig zu bezeichnen. Aber wie gesagt, alles ist Ansichtssache und kann nicht Gegenstand des Disputs sein - denn dafür gibt es bei ebay den Button "Neuware" oder "Gebrauchtware". Diesen habe ich wahrheitsgemäß verwendet und die Artikelbeschreibung entsprechend angepasst. Hinzu kamen die vielen (!!) eingestellten XXL-Originalfotos, welche durch einen natürlichen Lichteinfall/Abstand (ohne verfälschenden Blitz!) eine reale Beurteilung gewährleistetet haben.
Was den Preis betrifft, regelt dies stets die Nachfrage. Niemand hat Sie genötigt auf diesen Artikel zu bieten. Und wenn Sie der Meinung sind, dass andere Verkäufer ein besseres Angebot, Leistung geliefert - hätten, stand es Ihnen jederzeit frei, das im Vorfeld zu entscheiden.
Nebenbei bemerkt und das gehört nur mittelbar zur Debatte - es ist mir nach langer Suche gelungen, tatsächlich eine komplette fabrikneue Abdeckung zu erhalten. Der Grund weshalb ich danach gesucht habe war allerdingens nicht die Optik der "Alten" bzw. der nun von Ihnen ersteigerten Haube, sondern war ausschließlich der fehlenden Mechanik geschuldet...
Insofern verstehe ich auch nicht die Intension, dass Sie eine weitere gebrauchte Haube gekauft haben, wenn sich die ihrige in einem ebenfalls neuwertigen optischen Zustand befindet...!?
Daraufhin setzte EBAY eine Frist, in der "wir" uns einigen konnten, bevor sie in dem Fall entscheiden. Eine schriftliche Intervension meinerseits bei EBAY, mit einer nochmalige Erklärung des genauen Ablaufs, des Sachverhalts und meinem Unverständnis über die Handhabung sowie dem Hinweis, dass ich womöglich nun bei Kaufrücknahme statt meinem neuwertigen Staubschutz den des Käufers bekomme - blieb unbeantwortet...
Text von mir an EBAY:
Zitat:...ohne mit Unterstellungen argumentieren zu wollen, aber wer garantiert den dem Verkäufer (also mir) im Falle einer Rücksendung bzw. der Annullierung des Kaufvertrages seitens EBAY, dass statt dessen nicht der eigene Artikel des Verkäufers, mit einem wirklich "erheblich abweichenden Zustand", versendet wird?
Ich gebe also zu bedenken, dass hinter diesem Fall auch System stecken kann, denn der Kaufentscheid, unter diesen Vorgaben, ist meinerseits bis dato nicht nachvollziehbar. Meine Vermutung: 1. hier wurden eindeutig die Begriffe NEUWARE und "neuwertig" durcheinander gebracht oder 2. es ist ein klassischer Fall von Fehlkauf (begründet mit der eindeutig ausgewiesene mechanische Fehlleistung des Artikels), die nun über eine unangbrachte und völlig überzogene Detaildiskussion, und womöglich aufgeblitzte Macroaufnahmen ad ab surdum geführt wird...
Jetzt kam die endgültige "Entscheidung" seitens EBAY unter der Begründung des PayPal-Käuferschutzes...bzw. ohne jeglichen weiteren Kommentar oder Erklärung.
Zitat:Im Kleingedruckten bei PayPal steht dazu:Bingo! Das Einzige was mir missverständlich ist, ist diese Entscheidung, welche sich nicht einmal an die eigenen Vorgaben hält....
4.2 Der gelieferte Artikel weicht erheblich von der Artikelbeschreibung des Verkäufers ab.
Nachfolgend werden mehrere Beispiele genannt, in denen ein Artikel nicht erheblich von der Artikelbeschreibung abweicht. Die folgende Aufzählung ist nicht abschließend.
Der Artikel funktioniert nicht richtig, in der Artikelbeschreibung war jedoch bspw. Folgendes angegeben: "Artikel funktioniert möglicherweise nicht richtig", "Es fehlen Teile", "Das Foto zeigt Kratzer oder Beschädigungen".
Der Käufer möchte den Artikel nicht mehr, nachdem er ihn erhalten hat, oder der Artikel entspricht nicht den Erwartungen des Käufers. Der Artikel war aber in der Artikelbeschreibung richtig beschrieben.
Die Artikelbeschreibung ist für beide Seiten missverständlich. Beispielsweise hat der Artikel scheinbar eine andere Farbe als angeboten...
Käuferschutz hin oder her: Solange ich als Verkäufer von EBAY und PayPal im Wechselspiel so ausgebotet werde, kommt für mich in Zukunft ein Verkauf über die PayPal-Methode jedenfalls nicht mehr in frage...bzw. finde ich diese Geschäftspraktik gelinde gesagt, sehr einseitig und weder fair geschweigedenn gerecht.
Oder was meint Ihr? Ist meine Meinung falsch, dass "Urteil" gerecht-fertigt?
Danke für Eure Geduld beim Lesen und sorry - aber dieser Ärger brauchte ein wenig Forumsluft...
beste Grüße
Jens