Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
ebay-Käuferschutz, doch wer schützt den Verkäufer
#1
Hallo zusammen, mich würden Eure Bucht-Erfahrungen mal aus der Verkäufersicht interessieren.

Konkreter Fall und Hintergrund: Letzten Monat ist es mir gelungen einen fabrikneuen Schutzdeckel für die AKAI GX77 über einen Händler bzw. über EBAY zu ersteigern. Der Hintergrund, leider fehlte von Anfang an meinem Staubschutz, der sich in einem ansonsten optisch neuwertigen Zustand befindet, die beiden Einsätze für die Scharniere...

Im Anschluss habe ich dieses Teil (das Gebrauchte) dann in der Bucht unter folgendem Text und mehreren Fotos (unter anderen diese) zum Kauf angeboten...

[Bild: akai_Staubschutz_bild01.jpg]

[Bild: akai_Staubschutz_bild08.jpg]

Zitat:AKAI GX77 Staubschutzhaube!!
Artikelzustand: defekt
Geboten wird auf einen optisch neuwertigen Staubschutzdeckel in der Originalverpackung (!) für die Tonbandmaschine AKAI GX77.

Der Staubschutzdeckel der AKAI GX77 geht über die Jahrzehnte gern "verloren" oder weist oft unschöne Kratzer und Beschädigungen auf. Hier kommt die seltene Gelegenheit diesbezüglich Abhilfe zu schaffen.

Der Deckel ist technisch vollkommen in Ordnung (incl. der Andock-Aluminiumschiene und den dazugehörigen Schrauben) wird jedoch als "defekt" verkauft, weil leider die beiden, kleinen orangefarbenen Plast-Einsätze an den Scharniere fehlen. Das führt optisch zwar zu keiner Beeinträchtigung, funktional kann der Staubschutz damit nur ein- oder ausgehangen, jedoch nicht komplett nach hinten weg-geschwenkt werden.

Zum Abschluss noch der gewohnte Satz: Da es sich hierbei um ein Privatangebot handelt, bestehen keinerlei Ansprüche auf Rückgabe oder Umtausch!
Ersteigert hat es schließlich ein Käufer aus Berlin, für 63€. Gut verpackt habe ich es sofort verschickt und wenig später kam eine Nachricht von ihm mit folgendem Wortlaut und gleichzeitig von EBAY die Meldung, dass ein "Fall" eröffnet wurde:

Zitat:Hallo, wir sollten beide mal reden.
Artikel defekt wegen fehlender Scharniere ist ja o.k.
Aber für mich ist optisch neuwertig eben neuwertig.
Hat ein Gegenstand in Ecken und Kanten Schmutzreste - na ja da könnte man wegputzen, aber kleine Kratzer an mehreren Stellen - das habe ich selbst. - das ist bei mir und dem Rest der Menschheit eben mit Gebrauchsspuren und kleinen oder leichten Schäden o. Mängeln zu bezeichnen. Dann ist ein Prudukt aber nicht neuwertig. Für eine optisch neuwertige Haube ist der Preis schon na ja 1/6 einer ganzen Maschine, aber für eine mit Gebrauchsspuren sind 50 € echt zu viel. (die Haube die fast zeitgleich auslief war unter 50 aber besser). Ich möchte vom Verkauf zurücktreten.

Darauf habe ich dem Käufer geschrieben und gleichzeitig EBAY in Kenntnis gesetzt:

Zitat:Hallo L., schade das der Artikel nicht Ihren Vorstellung entspricht, aber das Verständnis von neuwertig ist im Gegensatz zu NEUWARE immer von einer persönlichen bzw. gewissen Auslegung abhängig.

Für mich ist ein Artikel, rund 40 Jahren nach Produktion (keine Schäden an Ecken, Kanten und Flächen, vollständig erhaltene Schrift, keine auffälligen (!) und vordergründigen (!!) Kratzer - die sofort augenscheinlich sind), in diesem Zustand als neuwertig zu bezeichnen. Aber wie gesagt, alles ist Ansichtssache und kann nicht Gegenstand des Disputs sein - denn dafür gibt es bei ebay den Button "Neuware" oder "Gebrauchtware". Diesen habe ich wahrheitsgemäß verwendet und die Artikelbeschreibung entsprechend angepasst. Hinzu kamen die vielen (!!) eingestellten XXL-Originalfotos, welche durch einen natürlichen Lichteinfall/Abstand (ohne verfälschenden Blitz!) eine reale Beurteilung gewährleistetet haben.

Was den Preis betrifft, regelt dies stets die Nachfrage. Niemand hat Sie genötigt auf diesen Artikel zu bieten. Und wenn Sie der Meinung sind, dass andere Verkäufer ein besseres Angebot, Leistung geliefert - hätten, stand es Ihnen jederzeit frei, das im Vorfeld zu entscheiden.

Nebenbei bemerkt und das gehört nur mittelbar zur Debatte - es ist mir nach langer Suche gelungen, tatsächlich eine komplette fabrikneue Abdeckung zu erhalten. Der Grund weshalb ich danach gesucht habe war allerdingens nicht die Optik der "Alten" bzw. der nun von Ihnen ersteigerten Haube, sondern war ausschließlich der fehlenden Mechanik geschuldet...

Insofern verstehe ich auch nicht die Intension, dass Sie eine weitere gebrauchte Haube gekauft haben, wenn sich die ihrige in einem ebenfalls neuwertigen optischen Zustand befindet...!?

Daraufhin setzte EBAY eine Frist, in der "wir" uns einigen konnten, bevor sie in dem Fall entscheiden. Eine schriftliche Intervension meinerseits bei EBAY, mit einer nochmalige Erklärung des genauen Ablaufs, des Sachverhalts und meinem Unverständnis über die Handhabung sowie dem Hinweis, dass ich womöglich nun bei Kaufrücknahme statt meinem neuwertigen Staubschutz den des Käufers bekomme - blieb unbeantwortet...

Text von mir an EBAY:
Zitat:...ohne mit Unterstellungen argumentieren zu wollen, aber wer garantiert den dem Verkäufer (also mir) im Falle einer Rücksendung bzw. der Annullierung des Kaufvertrages seitens EBAY, dass statt dessen nicht der eigene Artikel des Verkäufers, mit einem wirklich "erheblich abweichenden Zustand", versendet wird?

Ich gebe also zu bedenken, dass hinter diesem Fall auch System stecken kann, denn der Kaufentscheid, unter diesen Vorgaben, ist meinerseits bis dato nicht nachvollziehbar. Meine Vermutung: 1. hier wurden eindeutig die Begriffe NEUWARE und "neuwertig" durcheinander gebracht oder 2. es ist ein klassischer Fall von Fehlkauf (begründet mit der eindeutig ausgewiesene mechanische Fehlleistung des Artikels), die nun über eine unangbrachte und völlig überzogene Detaildiskussion, und womöglich aufgeblitzte Macroaufnahmen ad ab surdum geführt wird...

Jetzt kam die endgültige "Entscheidung" seitens EBAY unter der Begründung des PayPal-Käuferschutzes...bzw. ohne jeglichen weiteren Kommentar oder Erklärung.

Zitat:Im Kleingedruckten bei PayPal steht dazu:
4.2 Der gelieferte Artikel weicht erheblich von der Artikelbeschreibung des Verkäufers ab.

Nachfolgend werden mehrere Beispiele genannt, in denen ein Artikel nicht erheblich von der Artikelbeschreibung abweicht. Die folgende Aufzählung ist nicht abschließend.

Der Artikel funktioniert nicht richtig, in der Artikelbeschreibung war jedoch bspw. Folgendes angegeben: "Artikel funktioniert möglicherweise nicht richtig", "Es fehlen Teile", "Das Foto zeigt Kratzer oder Beschädigungen".

Der Käufer möchte den Artikel nicht mehr, nachdem er ihn erhalten hat, oder der Artikel entspricht nicht den Erwartungen des Käufers. Der Artikel war aber in der Artikelbeschreibung richtig beschrieben.

Die Artikelbeschreibung ist für beide Seiten missverständlich. Beispielsweise hat der Artikel scheinbar eine andere Farbe als angeboten...
Bingo! Das Einzige was mir missverständlich ist, ist diese Entscheidung, welche sich nicht einmal an die eigenen Vorgaben hält....

Käuferschutz hin oder her: Solange ich als Verkäufer von EBAY und PayPal im Wechselspiel so ausgebotet werde, kommt für mich in Zukunft ein Verkauf über die PayPal-Methode jedenfalls nicht mehr in frage...bzw. finde ich diese Geschäftspraktik gelinde gesagt, sehr einseitig und weder fair geschweigedenn gerecht.

Oder was meint Ihr? Ist meine Meinung falsch, dass "Urteil" gerecht-fertigt?

Danke für Eure Geduld beim Lesen und sorry - aber dieser Ärger brauchte ein wenig Forumsluft...

beste Grüße
Jens
Zitieren
#2
Unabhängig von Deiner gestellten Frage, wenn ich nur im Inland verkaufe, dann immer ohne Paypal. Dein Beispiel zeigt einmal mehr warum. Leider gibt es immer mehr Dünnbrettbohrer bei Ebay.

Viele Grüße Bastian Git
[-] 1 Mitglied sagt Danke an onkyo für diesen Beitrag:
  • blueplanet01
Zitieren
#3
Du hast es dem Verkäufer auch etwas leicht gemacht mit deiner Beschreibung. Ich würde nie 40 Jahre alte Teile als neuwertig bezeichnen, wenn sie nicht wirklich makellos sind...
Gruß,

Friedrich
[-] 4 Mitglieder sagen Danke an friedrich86 für diesen Beitrag:
  • blueplanet01, zuendi, Rüssel, Bernardo_1971
Zitieren
#4
Bei Ebay kaufen ist ja ok,das Risiko trag ich eh selber.
Aber Verkaufen hab ich mir abgewöhnt,sei Paypal Pflicht ist.
Hab ich nicht,und werd ich nie haben.
Und seit sie das mit der Bewertung umgeändert haben,sowieso nie wieder.
Mit mir braucht keiner schimpfen,das meiste geht ma eh am Arsch vorbeiKaffee
LG Christian Drinks
[-] 2 Mitglieder sagen Danke an Rüssel für diesen Beitrag:
  • blueplanet01, Bernardo_1971
Zitieren
#5
(18.05.2014, 17:44)friedrich86 schrieb: Du hast es dem Verkäufer auch etwas leicht gemacht mit deiner Beschreibung. Ich würde nie 40 Jahre alte Teile als neuwertig bezeichnen, wenn sie nicht wirklich makellos sind...
...aber ein 40 Jahre alter, gebrauchter(!) Artikel und makellos schließt sich doch -im Prinzip- schon von selbst aus?!...

O.K. - vielleicht hätte ich "suuuuper Zustand", oder "fast neu" schreiben sollen und nicht "neu-wertig" (was kleine Mängel definitiv einschließt!!). Am Ende klingt das aber aus meiner Sicht nach Haarspalterei und am meisten ägere ich mich über die Ignoranz seitens EBAY, die sich ganz entspannt zurücklehnen und die Verkaufsgebühr von 10% trotzdem kassiert - und behalten werden...
Zitieren
#6
Eben, deswegen würde ich auch einen Gegenstand nicht so bezeichnen. Neuwertig hat für mich keinen Interpretationsspielraum. Ob man jetzt unbedingt seine 40 Jahre alten Geräte in neuwertigem Zustand braucht, sei mal dahin gestellt. Ich lege keinen Wert darauf, aber wenn der Käufer einen Wert darauf legt und deshalb dein so bezeichnetes Teil kauft, kann ich seinen Unmut verstehen.

Beim nächsten Mal würde ich einfach die Bewertung des Zustands ohne Interpretationsspielraum wählen und diese Geschichte unter Lebenserfahrung verbuchen.
Gruß,

Friedrich
Zitieren
#7
Was ist mit einem Preisnachlass ? Darauf lassen sich die meisten Käufer doch ein, soweit ich weiß Floet
Zitieren
#8
Nee, nicht bei diesem Kunden....
Solche Leute meckern meist nur um des Meckerns willen - ich denke, da kann/könnte nie etwas gut genug sein. Es sei denn, es ist NEU-WARE. Dafür wiederum wollen sie möglichst wenig ausgeben und erst recht nicht das, was in diesem Fall zumindest den idellen Sammlerwert darstellt.

Aber lassen wir das, die Menschen sind wie sie sind und wie gesagt, der Ärger richtet sich in erster Linie gegen EBAY, die damit dem noch in gewisser Weise Vorschub leisten. Somit haben EBAY-Käufer, wenn erst einmal verinnerlicht, im Prinzip Narrenfreiheit und ich möchte gar nicht spekulieren, was alles -noch- möglich wäre/ist.

Ach ja und im Übrigen, für "neu-wertig" gibt es eine gesetztlich definierte Begriffsbeschreibung:

neu = unbenutzt, voll funktionstüchtig, keinerlei Mängel oder Gebrauchsspuren
neuwertig = wenig gebraucht, keine offensichtlichen Gebrauchsspuren, unbeschädigt und voll funktionsfähig
gebraucht = normale bis viele Gebrauchsspuren
Zitieren
#9
Yoo, leider schert sich Peipol / Bucht einen Kehricht um "unsere" gesetzlichen Definitionen u. Bestimmungen,
da der Gerichtsstand(ort) ein anderer ist.
Ist das Hauptproblem der Menschheit, dass wir ein imperialistisches Gen haben?
Die Sonne scheint immer©
^ischreschminimiuf, isch... ^
Zitieren
#10
Ich biete, sofern ich überhaupt etwas über ebay verkaufe, kein PayPal an. Hilft im akuten Fall nicht, aber ebay ist nur gut für Käufer.
Aber es stimmt schon, lieber defensiv beschreiben, gibt ggfs. weniger Geld, spart aber Nerven.
Und Meckerköppe gibt es immer, damit muss man leben. Die Kombination ebay, PayPal und Meckerkopp ist schon Schxxxx
Gruß Christian
[-] 1 Mitglied sagt Danke an peugeot.505 für diesen Beitrag:
  • Bernardo_1971
Zitieren
#11
Der beste Gummi-Satz.... der Zustand ist den Bildern zu entnehmen Denker
Ist das Hauptproblem der Menschheit, dass wir ein imperialistisches Gen haben?
Die Sonne scheint immer©
^ischreschminimiuf, isch... ^
Zitieren
#12
Leider schließen sich "neuwertig" und "Funktion defekt" generell schon aus.
Du hast also bereits in der Beschreibung dem aktuellen Verlauf die Türe geöffnet.

Ich fand den Käufer - auch in seiner Argumentation - geradlinig und offen.

Was ist schon groß passiert? Gebühren brauchst du nicht zahlen, du bekommst den Artikel zurück
und wirst beim Wiederverkauf mit korrekter Beschreibung den aktuellen Tagespreis erzielen.

Kein Grund, irgendwen vor irgendwas zu schützen.
[-] 1 Mitglied sagt Danke an Lakritznase für diesen Beitrag:
  •
Zitieren
#13
(18.05.2014, 19:32)Kimi schrieb: Was ist mit einem Preisnachlass ? Darauf lassen sich die meisten Käufer doch ein, soweit ich weiß Floet

....und deswegen wird man auch immer mehr von Käufern erpresst! "Entweder Du gewährst mir Nachlass, am besten ganz umsonst oder negative Bewertung plus Paypal Fall= Geld weg!"

Scheiß drauf! Drinks
Grüße, Jan Drinks
Zitieren
#14
Jup, so gehts natürlich auch oft.
Und dann gibts eben noch die, die nur noch mit PayPal zahlen wollen, weil ihnen schon oft genug Schrott geschickt wurde.
Käuferschutz FTW !!!
Zitieren
#15
Einen Artikel, wie Deiner - der zig Jahre alt ist, kleine Kratzer und Dreckspuren zeigt, als neuwertig zu deklarieren - Du hast Dir selber das Ei ins Nest gelegt!
Das finde ich schon keck, ist es denn so schwer hinzuschreiben, dass der Artikel minimale Gebrauchspuren besitzt? Ja = ist es, denn dann bekommt man ja nur den entsprechenden Gegenwert, der eigentlich geringer ist, wie bei einem neuwertigen Artikel. Daher = fehlerhafte, unvollständige, oder sogar falsche Artikelbeschreibung!
Mecker nun nicht rum, Du wolltest Meinungen und das ist meine. Die muss Dir ja nicht gefallen und Du brauchst sie nicht annehmen!

Ein neuwertiger Artikel, ist für mich ein Artikel, ohne sichtbare Gebrauchsspuren. Und das hat Deiner scheinbar nicht zu bieten und ob Du nun PayPal hast, oder nicht - nützt Dir wenig, wenn der Käufer es drauf ankommen lässt!

Ein Beispiel, aus meiner Laufbahn - ich bin kein Nietenzähler, aber bei folgenden hat es mir gereicht.
Ich kaufte für meinen Schwiegersohn (Geburtstagsgeschenk) einen neuen, unbenutzten, originalverpackten und hochwertigen Akku-Schrauber - in der Bucht. Der Preis war okay und als das Teil dann hier war, stellte ich fest, das Ding zeigt Gebrauchsspuren, aber so was von deutlich. Erstens hatte das Jacobsbohrfutter beim Bohren, Berührung mit einer Wand, das heißt das drehende Bohrfutter, wurde richtig gegen eine Wand gedrückt, alles zur Sau vorne - aber so was von kräftig und dann wurde wohl versucht, dieses Bohrfutter mit der Rohrzange "auf", oder zu "zu" drehen + noch diese Spuren. Das ist neuwertig? Ich bekam sooo einen Hals!
Wie soll ich solchen Müll verschenken? Der gewerbliche VK reagierte nicht mal auf meine Schreiben, dann rief ich ihn an und seine Mitarbeiter (Familie) verleugneten ihn immer wieder. Da hat es mir gereicht - PayPal war damals nicht und VK reagierte nicht. Einen Rechtsverdreher einschalten, war mir zu blöd und umständlich, wegen - was weiß ich 100 Euro. Da habe ich den Verkäufer strafrechtlich angezeigt, das geht vom Sessel aus, da muss man nicht mal hin und kostet nichts! Und die haben sogar schon, eine auf die Bucht spezialisierte Seite = einfach ausfüllen, dauert 10min.

Okay, ich wurde dann doch beim Polizeipräsidium vorgeladen, also mittelmäßig umständlich. Also - ich alles eingesackt und hin und der Kommissar schüttelte auch mit dem Kopf, als er das sah. Das wird übrigens "Anzeige wegen arglistiger Täuschung" genannt und wird als Betrug geahndet. Man erfährt aber nicht, wie es ausgeht und welche Strafe, der "Täter" letztendlich bekommt, das hat was mit Datenschutz zu tun und man soll sich ja auch nicht an seine Rache erfreuen können. Und man hat bei einer strafrechtlichen Anzeige, sein Geld immer noch nicht zurück, das geht nur zivilrechtlich.
Aber meine Gedanken gingen auf! Der Verkäufer meldete sich und zeigte Einsicht. Wir einigten uns und wickelten alles rückwärts ab und gut war es. Ihm wurden ganz schön ins Gewissen geredet, die Vorladung war ihm schon peinlich. Dann haben sie ihm die möglichen Strafen + Auswirkungen auf sein Geschäft erklärt und diese Lösung der gütlichen Einigung mit mir vorgeschlagen. Und dann könne er mich bitten, die Anzeige zurück zu ziehen, diese Auskunft bekam er auch und so machte ich es auch - so ein Unmensch bin ich ja nun auch nicht. Und wir haben letztendlich sogar noch recht gut ein paar mal telefoniert.
Es geht also auch so und letztendlich für alle gut aus, aber warum macht man sich das so kompliziert?!
Gruß Frank - Potsdam
[-] 3 Mitglieder sagen Danke an zuendi für diesen Beitrag:
  • Stereo-Tüp, , MfG_123
Zitieren
#16
Hmm...ich finde da werden Äpfel (Akai) und Birnen (Bohrmaschine) verglichen.

AtJens:
Dass selbst Detailfotos bei schrägen Käufern nichts nutzen, habe ich leider auch erst erfahren.
Generell wird der gemeine Ebay Käufer immer blöder und dreister.
Bei mir ist das mittlerweile jeder dritte, der gleich am nächsten Tag in unmöglichem Ton anfragt, ob der Artikel schon verschickt wurde, obwohl vor 5 Minuten erst das Geld ankam (trotz meiner Angabe 3 Tage Bearbeitungszeit). Von den lächerlichen und unfreundlich formulierten Preisvorschlägen will ich erst gar nicht anfangenDash1

Paypal nutze ich als Verkäufer auch nicht und werde das (so lange es geht) auch nicht tun. Zum Glück habe ich mir ein paar Ebay Konten vor diesem Zwang gesichert. Interessierte Käufer suchen (und finden) auch in Nachbarländern. Habe so schon nach Brasilien, England, Spanien, Frankreich und Österreich verkauft.
Grüße
Daniel Thumbsup
Zitieren
#17
wie klein die Welt doch ist !
Ich bin der Käufer dieser "optisch neuwertigen" Haube.
1. habe ich dich vorab angeschrieben mit meiner "unverschämten Mäckerei" und Dich nach deiner Meinung dazu befragt.
2.Meine Fotos dazu wolltset Du ja gar nicht sehen und die Statment mit gegenüber hast Du hier im Forum verschwiegen. Das endete mit dem Satz "Wie dem auch sei...beste Grüße und Ende der Durchsage"
Danach habe ich einen Fall bei eBay geöffnet - das war Tage später, Aslo immer ehrlich bleiben. Danach hast Du Dich nicht mehr gemeldet, Preisnachlass hast Du auch nicht angeboten - wollte ich auch nicht und warum ich die Haube kaufe wenn ich doch eine habe - ich habe mir eine aus Acryl anfertigen lassen, wollte aber dennoch wieder eine originale Haube haben, aber eben eine ohne Gebrauchsspuren, die es bei vielen 30 Jahre alten Teilen und Geräten noch gibt und das nicht nur bei mir sondern bei hunderten von Sammlern, bei denen es keine üblichen Gebrauchsspuren gibt, weil sie halt sorgsam und penibel mit ihren Geräten umgehen. Bild ist angehängt. Der Satz - wer schütz die Verkäufer - ist je ein echter Lacher, es kommen auf 1000 Schlitzohren als Verkäufer 1 Schlitzohr als Käufer. Aber egal - scheib nächstes mal wie dir empfohlen wurde nur neu o. neuwertig wenn nix dran ist und wenn was dran ist dann beschreibe und fotografiere es. mache ich auch und das seit 13 Jahren erfolgreich mit 100 % bei ebay mit über 1600 Bewertungen.
Ende der Durchsage!
Gruß Vintage Sony
Hi

[Bild: GX_77_mit_Acryl_Haube.jpg]
[-] 8 Mitglieder sagen Danke an Vintage Sony für diesen Beitrag:
  • Stereo-Tüp, rollmastr, zuendi, errorlogin, Alf, DUALIS, TomKor, lemmi
Zitieren
#18
(18.05.2014, 22:21)errorlogin schrieb:
(18.05.2014, 19:32)Kimi schrieb: Was ist mit einem Preisnachlass ? Darauf lassen sich die meisten Käufer doch ein, soweit ich weiß Floet

....und deswegen wird man auch immer mehr von Käufern erpresst! "Entweder Du gewährst mir Nachlass, am besten ganz umsonst oder negative Bewertung plus Paypal Fall= Geld weg!"

Scheiß drauf! Drinks

Das ist Unsinn. Ebay läßt nach meiner Erfahrung (als Gelegenheitsverkäufer) keine Bewertungserpressung durchgehen. Wenn du die Erpressung nachweisen kannst.
Zitieren
#19
(18.05.2014, 23:13)Vintage Sony schrieb: Der Satz - wer schütz die Verkäufer - ist je ein echter Lacher, es kommen auf 1000 Schlitzohren als Verkäufer 1 Schlitzohr als Käufer. Aber egal - scheib nächstes mal wie dir empfohlen wurde nur neu o. neuwertig wenn nix dran ist und wenn was dran ist dann beschreibe und fotografiere es. mache ich auch und das seit 13 Jahren erfolgreich mit 100 % bei ebay mit über 1600 Bewertungen.
Ende der Durchsage!
Gruß Vintage Sony
Hi

Yup, genau meine Meinung und Erfahrung. Leider immer mehr Verkäufer die über Bilderrätsel und findige Beschreibungen verschleiern wollen....

Für Verschleierung gibt es von mir auch gnadenlos eine negative Bewertung. Man muss diese Eier einfach aussortieren. Musste ich letztens leider auch zweimal vergeben. Es kommen da immer die gleichen Rechtfertigungen. Einer hat mir auch direkt geantwortet das ihn das überhaupt nicht juckt.

Mit kompromisloser Ehrlichkeit gibts auch keine Probleme mit Paypal.

P.S. Lese gerade ein Buch über Gustav Schickedanz. Seine Maxime "Der Kunde ist unter allen Umständen zufrieden zu stellen" sollte sich heute mal so mancher ins Gebetbuch schreiben. Die rechtliche Auslegung des Wortes "neuwertig" spielt dabei nicht die geringste Rolle. Der Kunde muss wissen was er kauft.

VG Martin
Zitieren
#20
Hallo,

für mich ist die Sachlage ganz einfach:
Neuwertig wird generell als NEU verstanden. Dies sagt unabhängig von irgendeiner gesetzlichen Definition das Wort an sich schon aus. Eben GLEICHWERTIG ZU NEU.

Wenn dann Kratzer drauf sind, die man auf den Bildern nicht erkennen kann (obwohl diese wirklich schön gemacht sind), dann muss man dies im Text definitiv angeben.
Klar gibt es viele schwarze Schafe unter den Käufern, ich mach in den letzten Jahren jedoch zu 90% eine andere Erfahrung:
Irgendjemand verkloppt seinen SCHROTT mit der Beschreibung: "Habe keine Möglichkeit, zu testen gehabt..." oder "...hat vor Jahren noch funktioniert..." oder "müsste noch gehen, Lampen leuchten..."
HERRJE!!! Dann soll er halt die WAHRHEIT schreiben? Dash1Sad2

Ebay macht keinen Spass mehr- schon lange nimmer.

Bitte nicht persönlich nehmen- Danke. Drinks
Zitieren
#21
AtVintage Sony, wenn du dich schon hier angemeldet hast dann könntest du wenigstens deinen Namen nennen.
Zitieren
#22
Neuwertig = WIE NEU. Ohne Kratzer, ohne Dreck. Wäre in der Beschreibung gestanden: "Dem Alter entsprechend sehr guter Zustand mit geringen, kaum sichtbaren Kratzern" hätten sich Käufer und Verkäufer Ärger gespart.
Zitieren
#23
Matthias,

einfach so bieten als würde man mit dem Schlimmsten rechnen. Damit gewinnst du zwar nur eine von fünf Auktionen, aber das bewahrt den inneren Frieden, wenn doch mal was ist LOL
Gruß,

Friedrich
[-] 2 Mitglieder sagen Danke an friedrich86 für diesen Beitrag:
  • , DUALIS
Zitieren
#24
(18.05.2014, 22:33)Kimi schrieb: Jup, so gehts natürlich auch oft.
Und dann gibts eben noch die, die nur noch mit PayPal zahlen wollen, weil ihnen schon oft genug Schrott geschickt wurde.
Käuferschutz FTW !!!

Hallo zusammen,

kann ich nur so bestätigen. Gerade heute habe ich ein Akai GX-R66 bekommen. Der VK beschrieb es als voll funktionsfähig mit leichten Gebrauchsspuren ohne jegliche Kratzer an der Front.

Es war super verpackt, so dass man einen Transportschaden ausschließen kann.

Das Gehäuse war extrem verkratzt und hatte einige Dellen. Die Front an sich sah zwar noch gut aus, aber an der Kante waren schon einige tiefe Kratzer. Im Reversebetrieb lief es einwandfrei. Im FWD-Betrieb hat es die gleichen Probs wie viele Reverse-Decks der mittleren Preisklasse. Der Kopf wird nicht mehr gedreht. Ich habe den VK vorher auf diesen Fehler angesprochen und bekam zur Antwort, dass das Deck einwandfrei in allen Funktionen läuft. Er hat mich also bewusst belogen. Ursprünglich bot er PayPal nicht an. Auf Anfrage doch und das ist auch gut so! Sonst hätte ich sicherlich arge Probleme, meine Ansprüche durchzusetzten.

Bei einer bewusst falschen Artikelbeschreibung wie in meinem Fall, kann der Ausschluss jeglicher Gewährleistung nicht greifen! Und da ist es nur gut, dass Ebay so konsequent durchgreift.Thumbsup
fatul

Akai Vintage Hifi
[-] 3 Mitglieder sagen Danke an fatul für diesen Beitrag:
  • , Tom, Stereo-Tüp
Zitieren
#25
(19.05.2014, 15:12)fatul schrieb: Bei einer bewusst falschen Artikelbeschreibung wie in meinem Fall, kann der Ausschluss jeglicher Gewährleistung nicht greifen! Und da ist es nur gut, dass Ebay so konsequent durchgreift.Thumbsup


Ähmm, ... jein.

Richtig ist der erste Teil des zitierten Absatzes.

Aber: Mir als Jurist dreht sich der Magen um, wenn ich sehe, wie sich eBay hier zum Richter "aufschwingt" und lediglich aufgrund von ungeprüften Behauptungen des Käufers ein Urteil fällt.

Schließlich könnte der böswillige Käufer ja alles nur erfunden haben.

Ich halte daher vom ebay-Käuferschutz eher wenig, auch wenn es im Einzelfall für den geprellten Käufer praktisch und begrüßenswert ist.

Denn tatsächlich wird hier eine Beweislastumkehr zu Lasten des Verkäufers vorgenommen, die im BGB so nicht vorgesehen ist; zumindest nicht für den privaten Verkäufer.


VG, micro-seiki
"Bevor du zwei Noten spielst - lerne erstmal eine Note zu spielen - und spiele keine Note, 
bevor du nicht einen guten Grund dafür hast." (Mark Hollis)
[-] 2 Mitglieder sagen Danke an micro-seiki für diesen Beitrag:
  • lofterdings, Bernardo_1971
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Wer kennt den Hersteller C N F ? HiFi 17 6.022 01.09.2024, 07:20
Letzter Beitrag: HiFi
  Wer kennt den SONY VT-M5? zonebattler 6 1.867 21.05.2024, 06:16
Letzter Beitrag: tiarez
  Wer kennt PBK-Lautsprecher? McTandy 21 3.004 18.04.2024, 08:58
Letzter Beitrag: Kimi
  Wer kennt Pioneer/TAD S3-EX Speaker? jagcat 3 1.318 15.03.2024, 07:00
Letzter Beitrag: hifish75
  Der "Mathmos"-Thread oder: "Darling, Du willst es doch auch! Ist es schummrig genug?" bathtub4ever 34 12.768 13.03.2024, 12:21
Letzter Beitrag: nickch
  Geraffelraten - wer kennt sich aus applecitronaut 1.325 279.575 02.02.2024, 15:20
Letzter Beitrag: UriahHeep



Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 20 Gast/Gäste