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(07.08.2023, 09:10)Armin777 schrieb: [ -> ](...)Ich befürchte, er ist einem weit verbreitetem Irrtum aufgesessen, indem er glaubt, dass man die Geldstarfe nicht mehr bezahlen muss, wenn man deswegen eingesessen hat. Aber das heißt wohl in Juristendeutsch "Erzwingungshaft" und soll nachhelfen...(...)

Das ist keine Erzwingungshaft, sondern eine Ersatzfreiheitsstrafe. Die Geldstrafe ist damit abgegolten.
Pro Tagessatz der Geldstrafe ist ein Tag Haft vorgesehen, das soll allerdings verkürzt werden.
War bei einem Bekannten von mir ganz anders! Der hatte sich geweigert, für seine beiden Kinder weiter Unterhalt zu zahlen, weil seine Exfrau in eine geschlossene Nervenheilanstalt eingewiesen worden war und die Kinder von da an bei ihm lebten. Dann hat die Polizei ihn abgeholt und 14 Tage ins Gefängnis gesteckt, die Kinder (12 und 14 Jahre alt) waren so lange alleine in seiner Wohnung. Und er dachte, damit sei die Sache erledigt...falsch, er musste weiterhin Unterhalt in voller Höhe zahlen. Verstanden hat das keiner von uns.

Atxs500

Bist Du sicher?  Weil:
Zitat:Erzwingungshaft
Die Erzwingungshaft ist in Deutschland eine besondere Haftform, um auf einen Schuldner Druck auszuüben.
Für den Vollzug der Erzwingungshaft gelten gemäß § 171 des Strafvollzugsgesetzes (StVollzG) die Vorschriften über den Vollzug einer Freiheitsstrafe entsprechend. Eine gemeinsame Unterbringung mit kriminellen Gefangenen ist nur mit Einwilligung des Betroffenen zulässig. Ebenfalls muss der Betroffene keine Anstaltskleidung tragen, darf eigene Bettwäsche benutzen und ist zur Arbeit in der Anstalt im Gegensatz zum kriminellen Gefangenen nicht verpflichtet.
In das Bundeszentralregister werden weder die Anordnung der Haft noch die Festsetzung der Geldbuße eingetragen.
Die Erzwingungshaft ist nicht zu verwechseln mit der Ersatzzwangshaft.
Ordnungswidrigkeitenrecht
Die Anordnung von Erzwingungshaft ist in Deutschland in den §§ 96 ff. des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) geregelt. Die Vollstreckung richtet sich nach den §§ 451 ff. der Strafprozessordnung (StPO). Die Haft ist keine Strafe für die begangene Ordnungswidrigkeit, sondern stellt ein Beugemittel dar.
Das Gericht kann Erzwingungshaft anordnen, wenn die Geldbuße nicht gezahlt wird und der Betroffene nicht erklärt, warum er nicht zahlen kann. Im Bußgeldbescheid muss er auf die Möglichkeit der Erzwingungshaft hingewiesen worden sein. Die Dauer der Haft wegen einer Geldbuße darf sechs Wochen, wegen mehrerer in einer Bußgeldentscheidung zusammengefasster Geldbußen drei Monate nicht übersteigen. Sie wird unter Berücksichtigung des zu zahlenden Geldbetrages nach Tagen bemessen und kann nachträglich nicht verlängert, sondern nur abgekürzt werden.
Der Betroffene kann die Vollstreckung der Erzwingungshaft jederzeit abwenden oder beenden, indem er den geforderten Geldbetrag bezahlt. Der Vollzug der Haft befreit jedoch nicht von der Zahlungspflicht. Die Erzwingungshaft ist ein Zwangsmittel, das dazu dienen soll, den Willen des betroffenen Menschen zu brechen.
Gegen die Anordnung ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde statthaft (§ 311 StPO).
(aus wikipedia)
Armin bei Kindesunterhalt ist das wider etwas anderes ,da versteht der Gesetzgeber ( nachvollziehbar) keinen Spaß ,abgegolten wird da gar nix
Gestapo 2.0
Last hier damit mal gut sein, wird sich sicher in ein paar Tagen/Wochen auflösen.
(07.08.2023, 10:39)vincent1958 schrieb: [ -> ]Gestapo 2.0

Lieber Vincent, schreibe doch bitte nur sinnvolle Beiträge, das wäre für uns alle besser.
Nur weil sich für dich der Sinn meiner Bemerkung nicht erschliesst muss er nicht zwangsläufig sinnlos sein, lieber Armin.

In einem Staat in dem Gefängnis schon demjenigen droht der dem Staat Geld schuldet  aber schwere Straftäter Gewaltverbrecher etc. nach Anhörung auf freiem Fuss bleiben stimmt meiner Meinung was nicht.
Ähnlich zu 3.Reich Zeit
Du hast sie ja nicht mehr alle.
Gibt genug Beispiele dafür , ich sauge mir das nicht aus den Fingern.

Allein schon diese ganze Clan kriminalität oder Hells Angels etc, das kleine Fussvolk kommt in Knast die Großen kommen ungestraft davon.
eine doch sehr provokant formulierte Meinung nicht weniger Menschen in Deutschland. Nach der subjektiven Auffassung werden in Deutschland Steuervergehen und Unterhaltssäumnisse härter verfolgt als Gewaltverbrechen. Aber auch wieder Abhängig von der Einkommensklasse und dem öffentlichen Ansehen.

Das ist in diesem Thread sicher nicht Thema, allerdings entwickelt sich das Gespräch dorthin.
(07.08.2023, 11:04)JayKuDo schrieb: [ -> ]eine doch sehr provokant formulierte Meinung nicht weniger Menschen in Deutschland. Nach der subjektiven Auffassung werden in Deutschland Steuervergehen und Unterhaltssäumnisse  härter verfolgt als Gewaltverbrechen. Aber auch wieder Abhängig von der Einkommensklasse und dem öffentlichen Ansehen.

Das ist in diesem Thread sicher nicht Thema, allerdings entwickelt sich das Gespräch dorthin.

So ist es doch auch , oder nicht?

Von mir aus brauchen wir das hier auch nicht weiter diskutieren , weil es ja nicht der Thread dafür ist.
Wie ich eigentlich darauf kam ist das ich es absurd finde jemanden einzusperren weil er seine Geldstrafe nicht zahlen kann.Es gibt ja wohl auch Ratenzahlung.
(07.08.2023, 10:56)vincent1958 schrieb: [ -> ]Nur weil sich für dich der Sinn meiner Bemerkung nicht erschliesst muss er nicht zwangsläufig sinnlos sein, lieber Armin.

In einem Staat in dem Gefängnis schon demjenigen droht der dem Staat Geld schuldet  aber schwere Straftäter Gewaltverbrecher etc. nach Anhörung auf freiem Fuss bleiben stimmt meiner Meinung was nicht.
Ähnlich zu 3.Reich Zeit

Wer in unserem Staat das geschuldete Geld nicht bezahlen kann (weil er es nicht hat), dem passiert nichts. Ein Gerichtsvollzieher stellt fest, ob das stimmt und dann unterschreibt man ein Formular, fertig. Wenn man das Geld aber hat, jedoch nicht bezahlen will (weil man es nicht einsieht) - dann, und nur dann bleibt man nicht auf freiem Fuß. 

Was das mit dem so genannten 3. Reich zu tun hat, erschließt sich mir in der Tat nicht!
(07.08.2023, 11:03)vincent1958 schrieb: [ -> ]Gibt genug Beispiele dafür , ich sauge mir das nicht aus den Fingern.

Allein schon diese ganze Clan kriminalität oder Hells Angels etc, das kleine Fussvolk kommt in Knast die Großen kommen ungestraft davon.

Gegen Letzteres ist nicht viel zu sagen - aber die Vergleiche mit der Nazi-Zeit sind meines Erachtens vollkommen schwachsinnig und jenseitig.

Du hast Dich meiner Wahrnehmung nach in der letzten Zeit auch ziemlich rechts-radikalisiert.

Hi
So und damit sollte das Thema ausgiebig behandelt worden sein .............
Wer was wie für falsch oder richtig hält ist doch vollkommen irrelevant und erst recht hier in diesem Thread
Gehört zwar nicht hierher, aber habe gerade gelesen, daß die Faeser jetzt Sippenhaft (in Form von Abschiebung) für Clan-Angehörige erwägt - ob das die richtige Antwort ist?
Ganz sicher nicht, aber es lässt sich damit gut am rechten Rand fischen.
(07.08.2023, 10:38)HisVoice schrieb: [ -> ]Armin bei Kindesunterhalt ist das wider etwas anderes ,da versteht der Gesetzgeber ( nachvollziehbar) keinen Spaß ,abgegolten wird da gar nix

Ich gehe gerne ein paar Tage ins Hotel wenn dann mein Schuldenberg weg ist. So wird's aber wohl nicht funktionieren. Floet
(07.08.2023, 11:23)Ivo schrieb: [ -> ]
(07.08.2023, 11:03)vincent1958 schrieb: [ -> ]Gibt genug Beispiele dafür , ich sauge mir das nicht aus den Fingern.

Allein schon diese ganze Clan kriminalität oder Hells Angels etc, das kleine Fussvolk kommt in Knast die Großen kommen ungestraft davon.

Gegen Letzteres ist nicht viel zu sagen - aber die Vergleiche mit der Nazi-Zeit sind meines Erachtens vollkommen schwachsinnig und jenseitig.

Du hast Dich meiner Wahrnehmung nach in der letzten Zeit auch ziemlich rechts-radikalisiert.

Hi


[Bild: middle-finger-35-gif.webp]

Ich und rechtsradikal  Lol1 bitte ausdrucken und auf die Stirn kleben IVO, auch 2 für die Dankesager oder mehr falls noch paar dazukommen.Ist genug auf der Rolle.
AtArmin: Es ging hier um eine Geldstrafe, die kann man durch Haft tilgen, bei Schulden
oder Unterhalt, wie in deinem Beispiel, ist das natürlich anders.
(07.08.2023, 09:10)Armin777 schrieb: [ -> ]Weiß jemand was bei Peer (Ironside) aus Flensburg los ist. Bei seiner letzten Abwesenheit musste er wegen einer nicht gezahlten Geldstrafe einsitzen. Ich befürchte, er ist einem weit verbreitetem Irrtum aufgesessen, indem er glaubt, dass man die Geldstarfe nicht mehr bezahlen muss, wenn man deswegen eingesessen hat. Aber das heißt wohl in Juristendeutsch "Erzwingungshaft" und soll nachhelfen...

Wenn jemand etwas Erfreulicheres oder Anderes zu Peer weiß, dann bitte hier schreiben.


Das könnte ich durch eine Bekannte bei der Justiz herausfinden. Nach der letzten Suchaktion durch Ivo, Roberto und meiner Wenigkeit fehlt mir dazu aber die Motivation und Lust. 
Insbesondere die Nicht-Reaktion des Protagonisten auf meine Kontaktaufnahme(n) hinterlassen eine totale Ernüchterung. Ich sach mal so; Undank ist der Welten Lohn.  Hi
Bei Schulden meldet man Privatinsolvenz an. Niemand kommt dafür in den Knast.
Das geht auch ganz ohne Privatinsolvenz, das ist keine Pflicht.
Pflicht nicht, aber nur so kommt man aus der Überschuldung wieder raus.
(07.08.2023, 11:23)Ivo schrieb: [ -> ]
(07.08.2023, 11:03)vincent1958 schrieb: [ -> ]Gibt genug Beispiele dafür , ich sauge mir das nicht aus den Fingern.

Allein schon diese ganze Clan kriminalität oder Hells Angels etc, das kleine Fussvolk kommt in Knast die Großen kommen ungestraft davon.

Du hast Dich meiner Wahrnehmung nach in der letzten Zeit auch ziemlich rechts-radikalisiert.

Hi
Rechts Radikalisiert? Das ist schon hart. Woran genau macht das fest? Reicht es schon aus wenn man sich kritisch beispielsweise zu der jetzigen Regierung äußert oder man die Asypolitik anprangert? Ich finde das nicht richtig Ivo. Das ist mir zu einfach und auch ein Grund warum viele gute Leute hier nicht aktiv sind.
Gruss 
Markus
Deshalb schrieb Ivo doch aber "meiner Wahrnehmung nach", Markus