Ich benutze das Gerät schon die ganze Zeit, nur das ich eben nur 1 Ausgang nutzen kann anstatt beide Ausgänge (ich würde gerne den einen Ausgang zum Tape Deck legen, was aber z.Zt. nicht geht).
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Hi,
wobei sich die Frage stellt, ob der Verkaeufer davon wusste - Tape Out braucht halt ausser dem harten Kern hier im Forum kaum mehr jemand...
Ich hatte mal nen Receiver als "geht alles wunderbar" gekauft, der dann neben Rauchzeichen wegen toter Elkos (das war ja erwartet) auch nen mechanisch kaputten Eingangswahlschalter (reines Unobtainium) hatte... dem bin ich nachgegangen, aber das war auch dreistellig und dass man mal am Eingangswahschalter dreht und guckt ob auf Aux das Radio ausgeht, ist schon eher auch fuer nen Laien leistbar.
Naja, wir haben uns geeinigt... Ebay Cases haben auch Ihre Vorteile. Mal gucken, ob ich den Schalter wieder hinkriege - habe jetzt einen aus derselben Serie gefunden und hoffe, dass ich die vergurkten Plastikzahnraeder transplantieren kann.
Joachim
Das blöde ist das sich der Verkäufer in meinem Fall überhaupt nicht mehr gemeldet hatte, somit konnte ich Ihn auch nicht fragen ob er davon wußte.
Ich nehme aber mal an das er davon wußte, sonst hätte er sich sicherlich zurückgemeldet.
Ich könnte jetzt auch hingehen und den Typ bei der Polizei deswegen anzeigen, aber wegen 20 € lohnt sich das gar nicht, der Fall würde sehr schnell wieder von der Staatsanwaltschaft eingestellt werden.
Ich habe mich mehr oder weniger damit abgefunden das es so ist, aber wenn man den Equi zumindest wieder heil bekommen würde, das wäre mir schon wichtig, allerdings nicht um jeden Preis !
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Nunja, genau genommen muss man auch auf gebrauchte Ware als Verkäufer 6 Monate Garantie gewähren, es sei denn, man hat dies vor dem Kauf explizit ausgeschlossen und der Käufer wusste davon. Aber mal ehrlich, will man wegen 20 Euro solch einen Stress beginnen? Ich hatte vor kurzem einen ähnlichen Fall. Hatte hier im Forum ein Tapedeck angeboten. Während ich mit dem zukünftigen Besitzer fleissig Mailverkehr führte, liess ich das Deck nebenbei laufen und machte eine Aufnahme. Während dieser Aufnahme bekam das Gerät einen Defekt. Der Löschkopf wurde plötzlich nicht mehr angesteuert und die Aufnahme war mitten drin und von da an nur noch verzerrt. Dem Käufer war dies egal, aber der Fehler hätte genauso gut bei der ersten Inbetriebnahme des Käufers auftreten können. Die ganzen Jahre vorher hatte das Deck einwandfrei funktioniert. Solche Zufälle gibt es.
Gruß
Dag
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Hi,
also Garantie muss man nie gewaehren... das ist immer eine freiwillige Leistung. Anders sieht es mit Gewaehrleistung aus - die ist sogar 2 Jahre lang, kann von Gewerblichen bei Gebrauchtware auf 1 Jahr verkuerzt und bei Privatverkaeufen ganz ausgeschlossen werden.
Nur steht halt bei Kleinanzeigen und Abholung gegen Bares dann bestenfalls (wenn der Verkaeufer die uebliche "keine Gewaehrleistung oder Ruecknahme" Zeile nicht drin hatte) Aussage gegen Aussage, ob das muendlich vereinbart wurde... schwierig - und dann noch bei nem Streitwert von 20€... ein guter Anwalt wird von gerichtlichen Schritten abraten
Und die Polizei wird schon gar nichts machen - bis das Betrug ist, so dass sich der Staatsanwalt dafuer interessiert, muss weit mehr Geld im Spiel sein und vor allem der Vorsatz nachgewiesen werden...
Joachim
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(30.01.2015, 12:28)Steher72 schrieb: Ich nehme aber mal an das er davon wußte, sonst hätte er sich sicherlich zurückgemeldet.
Egal, ob er das wußte oder nicht, der wird sich einfach denken, Alter, komm mir bei dem ollen Teil für Portogeld jetz nich auch noch mit Beschwerden. Und da hat er leider nicht ganz unrecht. Es ist und bleibt Altgeraffel, dazu auch noch völlig wertloses - und wenn du noch so sehr dein Herz daran verloren hast.
Ich will damit nicht sagen, daß du kein Recht hast, sauer, genervt oder traurig zu sein, aber bei solchen Beträgen ist schon der Gedanke an Polizei, Anwalt oder auch nur eine telefonische Auseinandersetzung WEIT mehr Stress und übers Ziel hinausgeschossen, als der Sache auch nur annähernd angemessen wäre.
Hier wird sich sicher eine Lösung ergeben, mach dir mal keine Sorgen. Du wärst nicht der erste völlig Unkundige, der hier zu seiner ersten eigenen Reparatur angeleitet würde...
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• joachim
Wenn du richtig gelesen hättest, Spoc, dann hättest du sicher auch entdeckt das ich geschrieben habe : "Ich könnte jetzt auch hingehen und den Typ bei der Polizei deswegen anzeigen, aber wegen 20 € lohnt sich das gar nicht..."
Außerdem habe ich noch folgendes geschrieben : " Ich habe mich mehr oder weniger damit abgefunden das es so ist, aber wenn man den Equi zumindest wieder heil bekommen würde, das wäre mir schon wichtig, allerdings nicht um jeden Preis !"
Und ob Wertlos oder nicht, mir gefällt das Gerät und für mein Schlafzimmer ist der mehr als genug, im Wohnzimmer wäre das wieder was völlig anderes.
Analogfreund :
Als privater Verkäufer braucht man gar keine Garantie, Gewährleistung, etc. abzugeben, erst Recht nicht wenn der Verkäufer das nochmals schriftlich im Angebot geschrieben hat.
Ein Händler muß bei Gebrauchtware 1 Jahr Gewährleistung geben und bei Neugeräten 2 Jahre.
Übrigens habe ich jemanden gefunden der sich das Gerät mal anguckt, vielleicht bekommt er den Equi wieder heil.
Danke für die rege Beteiligung und Tipps an alle hier.
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