01.04.2017, 14:36
Zitat:§1 des Gesetzes gegen Monotonträgerverhunzung (MonTontrVrhzG):
Wer Monoaufnahmen dadurch verhunzt, dass er sie nach Pseudostereo wandelt oder anderweitig mit grauenhaft wabernden Phasing-Effekten versieht, wird mit den Eiern an die Tür des Presswerks genagelt.
Noch Vorschläge zum Strafmaß?
Ralf