Mal vorweg, weil sicherlich einige Vielposter (nennt man das so) schon mit den Augen rollen, was sich ein Neuling hier erlaubt.
Ich habe mich hier angemeldet, weil meine Tauschanzeige für den Lux zum Thema gemacht wurde, und ich bei möglichen Fragen antworten kann.
Es geht nicht darum einzelne Mitglieder zu diskreditieren, aber da Armin ja die "Katze aus dem Sack" gelassen hat, kann ich wohl Ross und Reiter nennen.
Stand der Dinge:
Frank (ichundich) hat über die Ebay Kleinanzeigen einen funktionierenden Luxman L-507 mit Schäden am WC angeboten. Ich habe ihn daraufhin angerufen. Während des Gespräches erzählte er, dass das Gerät 2013 zur Uberholung war. Das machte einen guten Eindruck, also habe ich gekauft.
Das Gerät hatte bei mir von Anfang an Kanalaussetzer. Das hatte ich Frank gemailt. Diese Aussetzer waren in unregelmäßigen Abständen, und letztlich so nervig, dass ich den LUX nach vielem hin und her (einen 507er findet man ja nicht so oft) zum Tausch (nicht zum Verkauf) anbat.
Glücklicherweise bekam ich ein Angebot von G.O.H.
Warum Glücklicherweise? Wäre ich auf ein anderes Angebot eingegangen, und dem neuen Besitzer wäre etwas passiert (oder die Bude wäre abgefackelt) , hätte ich in der Verantwortung gestanden.
So wurde das Gerät erstmal "begutachtet" wobei sich zeigte, dass der LUX etliche - z.T. die Sicherheit betreffende - Mängel aufweist, die einen störungsfreien Weiterbetrieb nicht (oder nur nach "umfangreicher" Reparatur) ermöglicht.
Aus dem Tausch wurde also nichts - mit ruhigem Gewissen kann ich ihn nicht mehr in die Bucht schmeißen, also setzt er ab jetzt Staub an. Das sollte so nicht sein.
Von diesen Mängeln, oder den unsachgemäßen Reparaturen stand in Frank´s Anzeige nichts. Logischerweise hätte ich ein verbasteltes/teildefektes Gerät nicht (oder nicht zu dem Preis) gekauft
Ich bat Frank via PM im HF um Rückabwicklung.
Heute hat er reagiert - und leider steht er nicht zu seinen Pflichten, die sich aus seinem Verkaufsangebot ergeben, und lehnt bislang eine Regulierung ab. Sattdessen gab es einige steile Argumente, die Ursache und Wirkung auf den Kopf stellen. Keine Entschuldigung...nix.
Ich habe ihn letztlich auf die Sachmängelhaftung (auch bei privaten Verkäufen) hingewiesen. Das Gerät hat dem Zustand zu entsprechen, der beworben wird (stark verkürzt)
Ich habe ihm 2 Möglichkeiten gegeben.
1) die Reparatur des Gerätes
2) die Erstattung des Kaufpreises - 25 für das beschädigte WC
Alles Weitere wird man sehen (Die Rechtslage scheint eindeutig), aber diese Geschichte soll letztlich zeigen, dass man selbst Leuten, denen man seit Jahren in den Foren begegnet nicht unbedingt trauen kann.
Was ich schade finde, und was mir einen Teil der Freude an unserem gemeinsamen Hobby nimmt.
Gruß
Ralf
Ich weiß, ich weiß: Das interessiert euch nicht sonderlich. Was will der Neuling eigentlich?. Pech gehabt, Nestbeschmutzer usw.
Und vielleicht habt Ihr recht - aber ich konnte mich auskotzen, und den einen oder anderen warnen.