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Normale Menschen fahren auch nicht mit einem Volvo Amazon zur Arbeit, und trotzdem können Oldtimer ein schönes Hobby sein.....neben dem modernen Kombi in der Garage.
Blöd wird es immer erst dann, wenn den alten Sachen irgendwelche Eigenschaften angedichtet werden, denen sie absolut nicht gerecht werden können.
Keine Ahnung, warum das hin und wieder getan wird.
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Die 1950er haben angerufen…die hätten gerne den Begriff „normal“ zurück.
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• lyticale, Dude
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(02.05.2022, 07:38)scope schrieb: Eine Cassettensammlung geerbt?.....Wie geil wird das für einen Erben aus der "kommenden Generation" wohl sein? Während "er" Schallplatten noch mit mäßigem Erfolg auf dem Flohmarkt anbieten könnte, hat er mit der Entsorgung der Cassetten nur Arbeit, oder bessergesagt, der beauftragte Entrümpler.
Vererbe lieber Immobilien, Gold, oder einen Oldtimer....Dann gehen die Mündwinkel der Erben nicht so weit nach unten.
Nun, das kommt natürlich darauf an, wie man edukatorisch vorgearbeitet hat . Sohnemann interessiert es schon jetzt, was Vaddern seit den 70ern so gehört und aufgenommen hat. Die über 500 Cassetten sind zumindest von ausreichender Qualität, dass man aus dem Nebenraum die Quelle nicht raushören kann. Mir ging es vielmehr darum, dass Spotify oder Amazon-Accounts nit vererbt werden können. Ergebnis also =0 . Und ja, neben den sieben Anlagen, 1000 CDs und 1000 LPs - die man natürlich auch verscherbeln kann, gibt es natürlich auch Immobilien, Gold und (z.Zt.) 5 Oldtimer
Nun hat man die Kohle, aber das Gehör lässt nach...
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02.05.2022, 17:44
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.05.2022, 17:45 von scope.)
Zitat:Die über 500 Cassetten sind zumindest von ausreichender Qualität, dass man aus dem Nebenraum die Quelle nicht raushören kann.
Wenn das jetzt kein erdrückendes Argument für die Verwahrung von 500 Compaktcassetten ist....dann....
Zitat:Mir ging es vielmehr darum, dass Spotify oder Amazon-Accounts nit vererbt werden können.
OK, das ist natürlich ein klares, und auch entscheidendes Argument gegen die Nutzung solcher Dienste....Wenn die nicht mal vererbt werden können, wozu sollen sie dann gut sein?
Zitat: Und ja, neben den sieben Anlagen, 1000 CDs und 1000 LPs - die man natürlich auch verscherbeln kann, gibt es natürlich auch Immobilien, Gold und (z.Zt.) 5 Oldtimer
Das alles verblasst neben den Cassetten.
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• Test, , Nudellist, Eidgenosse
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Zitat: Mir ging es vielmehr darum, dass Spotify oder Amazon-Accounts nit vererbt werden können.
Hmmm was sollte daran auch sinnvoll sein? Wenn es denn ginge müsste der Erbe ja dann auch weiterrhin bezahlen dafür, also kann er im Fall des Wunsches gleich selbst ein Abo machen.
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02.05.2022, 22:51
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.05.2022, 22:51 von Dude.)
Das Problem ist eher das diese Accounts als Zombieaccounts im Zweifelsfalle auch nach dem Ableben weiter fröhlich Geld vom Konto abbuchen und die Erben dann das fragwürdige Vergnügen haben irgendwelche Internetgiganten vom Ableben des Accountinhabers zu überzeugen um dem einen Riegel vorzuschieben. Den Festnetzanschluss einer verstorbenen Person bei der Telekom abzumelden dürfte dagegen der reinste Kindergeburtstag sein. Dann doch lieber Cassetten in der Bucht verhökern.
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Weil solche Accounts eben doch vererbt werden können, genau wie alle anderen vom Erblasser abgeschlossenen Verträge.
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03.05.2022, 11:23
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.05.2022, 11:23 von Inquisition.)
Soweit ich das bei Amazon in den ganzen AGBs so sehe geht das nicht.
Übertragen können aber u.U. gekaufte digitale Inhalte werden. Musik, Filme, eBooks, wobei bei letzterem manch einer sagt da ginge es nicht da es personalisierte Lizenzen seien.
So recht Hilfe dazu von Amazon gibt's aber auch nicht.
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Mitgliedschaften bei Streamingdiensten sind nichts weiter als Dauerschuldverhältnisse und die laufen auch nach dem Tod des Erblassers weiter. Solche Verträge müssen durch die Erben einzeln gekündigt werden.
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Das kündigen ist etwas anderes, das geht natürlich. In der Regel reicht ein Nachweis des Fortgangs des Vertragsnehmers, z.B. Kopie Sterbeurkunde.
Möchte man auf eventuelle erworbene Inhalte zugreifen kann es nicht ganz so einfach werden wenn man nicht die Zugangsdaten des Verstorbenen hat
Gibt mitunter Anbieter die verlangen bei sowas sogar eine testamentarische Erwähnung.
Durfte Ähnliches erleben vor wenigen Jahren. War aber kein Streaminganbieter.
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Eigentlich ist der "digitale Nachlass" seit einigen Jahren höchstrichterlich geklärt.
Ansonsten ist es so, wie Udo bereits geschrieben hat: Das Vertragsverhältnis geht auf den Erben über.
Zum rechtssicheren Nachweis der Erbenstellung reicht der Erbschein aus.
(Endlich konnte ich im Technikteil auch mal was anbringen, was Hand und Fuß hat! Leider nicht technikbezogen.
"Bevor du zwei Noten spielst - lerne erstmal eine Note zu spielen - und spiele keine Note,
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Mein Opa hatte ein Gebiß, das er ebenfalls nicht vererben konnte. Trotzdem hat er es zu Lebzeiten benutzt.
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Ich glaube du verwechselst da etwas. Ein Gebiss (sofern es "die Dritten" sind) ist nach dem Tod des Erbalssers sehr wohl vererbbar. Ein solches Gebiss ist allerdings nicht pfändbar! Außer es wäre aus reinem Gold, dann käme eine Austauschpfändung in Betracht.
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03.05.2022, 14:36
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.05.2022, 15:02 von scope.)
Dann formuliere ich es mal anders...Er wollte es auf gar keinen Fall vererben. Obwohl alle scharf darauf waren.
Das bescheuerte Beispiel ist nicht bescheuerter als das Vererben eines streaming accounts, oder die Diskussion darüber. Passt also...
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Viel bescheuerter als über irgendwelche Behauptungen von irgendwelchen Goldohren zu diskutieren, ist das auch nicht.
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03.05.2022, 17:14
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.05.2022, 17:14 von scope.)
Einigen wir uns auf........"etwas bescheuerter".
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Ich drücke es mal etwas primitiver aus: Der Erbe hat NICHTS, was er anfassen kann. Also NICHTS. Kein Buch, keine CD, MC, LP, also nur Luft.
Nun hat man die Kohle, aber das Gehör lässt nach...
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Musik konnte man noch nie anfassen. Stell dir vor, du erbst die Rechte an dem Song "Yesterday" von den Beatles. Kannst du nicht anfassen, bringt dir trotzdem ein sorgenfreies Leben für Generationen ein.
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Was sind jetzt hier auf Seite 16 eigentlich "audiophile Behauptungen".
Behauptungen gibt es ja einige, welche sicher auch einen Wahrheitsgehalt haben, nur hat das wohl nicht mehr viel mit dem eigentlichen Thema zu tun
Audiophile Behauptungen werden mit doppelt verblindeten Test in scope Messkammer auf Wahrheitsgehalt überprüft. Wer beim Test durchfällt bekommt stramm sitzenden Lederoverall samt nietenbesetzter Kopfhaube und muss die Holztruhe.
Jetzt traut sich niemand mehr was zu schreiben. Nicht einmal über audiophile Topfpflanzen
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Man kann auch konstatieren, dass 90 % aller audiophilen "Wahrheiten" der Einbildung geschuldet sind. Es macht also Sinn, nur noch über der Rest zu diskutieren, an dem u. U. etwas dran sein könnte...
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Also ich würde so einige auch für weniger Gründe,
in so eine Kiste stecken.
Elektriker gehen immer mit Widerstand zur Arbeit.
Rot auf blau und Plus ist Minus.
Strom tut erst dann weh wenns riecht (Alte Elektriker Weisheit)
Beste Grüße Jianni.
Es gibt auch Leute die für so eine Prozedur bezahlen, eventuell gibt’s da auch eine Schnittmenge mit den Audiophilen.
Tatsächlich habe ich aber auch den Faden verloren, wo dieser Fred eigentlich das letzte mal inhaltlich stehen geblieben ist.
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(04.05.2022, 11:04)Jottka schrieb: Man kann auch konstatieren, dass 90 % aller audiophilen "Wahrheiten" der Einbildung geschuldet sind. Es macht also Sinn, nur noch über der Rest zu diskutieren, an dem u. U. etwas dran sein könnte...
Es lohnt sich nicht, über Behauptungen zu diskutieren, für die es keinerlei Belege gibt. Der Rest sind maximal 0,001%.
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