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Frage : wird juristisch ein Unterschied gemacht, ob ich ein Musikstück, welches nicht von mir stammt, bei YouTube einstelle, wenn
A ) Ich nur das Musikstück poste (zB mit Cover - Standbild oder sogar dem entsprechenden Video)
B ) Ich ein Wiedergabe - Gerät (Plattenspieler, Tapedeck usw.) dabei filme, wie es einen Tonträger abspielt. Hier geht es ja in der Regel darum zu zeigen, wie das Gerät aussieht und funktioniert. Mit einem entsprechenden Musikstück will man das ganze klanglich hervorheben, ggf seinen Musikgschmack darstellen oder zB zeitgenössische Musik zum Wiedergabegerät präsentieren.
Ist B genauso illegal wie A ?
Könnte ja hier vielleicht so manchen interessieren.
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Da entscheidet das Urheberrecht. Einige Titel werden durchgewunken, andere wiederum stumm geschaltet oder das Video wird gar nicht erst veröffentlicht.
Was passiert, weiß man aber erst, wenn man das Video hochgeladen hat und es überprüft worden ist.
Wenn es vom Urheberrecht zwar betroffen ist und es dennoch erlaubt ist, es im Video zu verwenden, kann man zumindest kein Geld mit dem Video verdienen. Dann hilft nur Gema-freie Musik zu verwenden.
Von illegal würde ich hier also nicht sprechen.
Gruß André
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• Fürchtenix, HifiChiller
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Zumindestens wurde mir mal vor paar Jahren "der Ton gelöscht" bei "B". Ich weiss nicht mehr, ob ich dazu (wenn, dann maximal als Hinweis per Mail) eine Nachricht bekommen hatte.
Grad mal gegoogelt, nun ist es wohl irgendwann in den letzten Jahren ganz weggemacht worden.
Wie es aktuell aussieht, weiss ich aber auch nicht - damals war man ja noch nicht "persönlich per Login" mit YT verbunden.
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• HifiChiller
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2016 habe ich mal zwei selbst gedrehte Videos bei YT hochgeladen. Als ich neulich mal wieder mich angemeldet hatte sah ich, dass da bei jedem Video ein Vermerk stand: "Monetarisierung nicht möglich" aus urheberrechtlichen Gründen. Da hatte sich Universal Music bei YT gemeldet. Folgen hatte das aber keine weiteren.
Lustig, dass ich das eine Stück arg verfremdet und mit einem weiteren Track unterlegt hatte... hamse dennoch rausgefunden, was das für ein Titel ist!
. . . u n d i r g e n d w a n n w i r d s i e s t e h e n , m e i n e w a l l o f s o u n d . . .
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• HifiChiller, Fürchtenix
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29.04.2022, 13:55
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.04.2022, 13:56 von sensor.)
bei meinem Video hat YouTube einfach den geschützten Titelausschnitt rausgeschnitten, aber auch nicht alles
wenn Beanstandungen kommen lösche ich das Video, ist mir zu riskant
Gruß Ulf
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• Fürchtenix, HifiChiller
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Also ich würde urheberrechtlich geschützte Musik (und um solche wird es sich regelmäßig handeln, wenn sie auf Tonträgern veröffentlicht wurde) niemals verwenden, wenn ich plane das Video irgendwie öffentlich zugänglich zu machen.
Das Stichwort "Urheberrecht" ist bereits gefallen. Da können dann so unschöne Sachen wie Abmahnungen und Unterlassungserklärungen ins Haus flattern. Im Grunde ist das das gleiche, wie bei Bildern, die man aus dem Netz heunterläd und an anderer Stelle postet. Das kann gutgehen ... muss es aber nicht. Wenn es aber schiefgeht und der Rechteinhaber fordert Schadnersatz, dann wirds in der Regel teuer ....
Also lieber "Finger davon lassen".
Ist aber nur meine "aus dem Bauch heraus" gebildete und ohne vorherige Recherche hinausposaunte Meinung.
"Bevor du zwei Noten spielst - lerne erstmal eine Note zu spielen - und spiele keine Note,
bevor du nicht einen guten Grund dafür hast." (Mark Hollis)
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• proso
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Das wäre aber doch schon interessant, da genaueres zu erfahren.
Mein Rechtsempfinden (welches mich leider auch schon mal täuscht) sagt mir, das man doch da einen Unterschied machen müsste.
Bei Beispiel A stelle ich ein Video ein mit dem kompletten Song. Ich bennenne das Video auch mit Interpret und Titel, damit der User es auch findet. Dieser kann sich dann idR den kompletten Song anhören und eben auch herunterladen.
Bei Beispiel B (welches mich interessiert) benenne ich das Video idR nach dem Gerät, mit dem ich den Song abspiele.
Ich will ja einem Hifi Fan ein Video zu einem gewissen Gerät präsentieren.
Hier lasse ich dann nicht den ganzen Song laufen sondern nur max 1:30 - 2:00 min.
Zum herunterladen ist der Song also wertlos und er diente lediglich dazu, die Funktion und den Klang des Abspielgerätes zu demonstrieren.
Abgespielt von einem Tonträger, der mein Eigentum ist. Das muss soch rechtlich unterschiedlich betrachtet werden.
Im Vordergrund steht das Gerät, die zu hörende Musik ist ja quasi eine Begleiterscheinung
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die Schmerzgrenze scheint kanpp unter 0:30 Minuten insgesamt zu liegen... und die Rechteinhaber zählen anscheinend wirklich jede Sekunde... selbst wenn man z.B. zu Vergleichszwecken denselben Titel mehrmals nacheinander kurz anspielt. Verrückte Welt, aber mit den Verkauf der Tonträger wird ja kein Geld mehr verdient, also muss der Rubel wohl aus einer anderen Richtung gerollt kommen.
Grüße, maurice
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... und dabei finde ich, wird es immer schwieriger gute "freie" Musik zu finden, die A) einigermassen gut hörbar ist und B) wirklich frei von Urheberrechten ist.
Ich stehe öfters vor diesem Problem und es vermiest mir eigentlich die Sache mit Videos erstellen.
Gruß André
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30.04.2022, 07:39
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.04.2022, 07:42 von wardenclyffe.)
Ich bin kein Jurist, habe aber ein bischen Erfahrung in der Sache.
Wenn Du z.B. ein selbstgedrehtes Video einfach mit Musik hinterlegen möchtest, solltest Du in erster Linie darauf achten, daß Du Musik nimmst, die nicht der GEMA unterliegt. Das kannst Du im Netz suchen (z.B. hier: https://www.premiumbeat.com/de/royalty-f...ie%20musik), da gibt es eine ganze Reihe Musik, die dann von eventuellen Suchbots oder Abmahnern als nicht GEMA- pflichtig erkannt und somit nicht abgemahnt wird. Ist zwar nicht immer jedermanns Geschmack, aber besser als nix. Ansonsten kann es echt teuer werden.
Wenn Du ein Video erstellst, in dem z.B. ein Wiedergabegerät Deiner Sammlung in Funktion gezeigt wird, gilt prinzipiell das Gleiche. Handelt es sich z.B. um ein Gerät, das auch aufzeichnen kann, solltest Du vorher die Aufzeichnung mit oben erwähnter, GEMA- freier Musik tätigen, dann brennt nix an.
Alternativ dazu kannst Du auch z.B. in Deinem persönlichen Umfeld eine Band fragen, ob sie Dir eine GEMA-freie Aufnahme einer Eigenkomposition geben kann (wenn Dein Video gut ist, kann das für die Band auch Vorteile haben). Coverversionen wären generell auch möglich, abgemahnt werden kannst Du dennoch - Du kommst da zwar i.d.R. wieder raus, hast aber unter Umständen jede Menge Lauferei, die Du nicht brauchst
Solltest Du z.B. einen Plattenspieler filmen, nimm Platten, die mindestens 70 Jahre alt sind oder Platten aus Kleinst-Auflagen, die nicht GEMA-pflichtig sind. Das Urheberrecht schützt 70 Jahre. Für den Fall der Fälle hab' ich z.B. noch ein paar Platten unserer (lange aufgelösten) eigenen Band, das waren Kleinstauflagen (<500) und nicht GEMA-gelistet.
Videos z.B. bei YT werden oft seitens YT bereits "zensiert", das ist die einfache Variante - wenn dich jemand verklagt, kanns richtig teuer werden...
...habt euch lieb !
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Genau auf der Seite war ich auch gelandet.
Ich finde aber das dies bei uns Old Fidelisten anders gelagert ist. In dem Link geht es immer um Musik, die man zur Untermalung / Gestaltung seiner Videos verwendet. Wir wollen ja die Musikwiedergabe der Geräte dokumentieren.
Ich fürchte aber das dies den Juristen egal ist. Juristisch gesehen, veröffentlicht man ein Musikstück des Klienten und das kostet Geld
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