01.04.2017, 20:39
Vier Fälle aus den letzten zwei Wochen:
1. Die maximal große Warensendung
Irgendwelche Schlaumeier sind auf was Neues gekommen: ein Karton, in den eine LP diagonal hineinpasst und der gerade noch als Warensendung durchgeht. Dafür darf man dann quer durch die Stadt rennen, weil die Post diese Kartons in Köln grundsätzlich nicht zustellt ("Vier Stück davon und unser Zusteller hat seine Karre voll!"), sondern stattdessen gleich die gelbe Karte in den Kasten wirft. Ob dafür der Verkäufer oder die Post verantwortlich ist, ist mir schnuppe. Das mögen die beiden unter sich ausmachen. Ich habe für eine Lieferung bis zur Haustür bezahlt.
2. Bruch mit Anlauf
Der Blödmarkt schickt mir eine 4-er CD in einem Riesenkarton mit gerade mal einem dieser kleinen Luftpolster. 80 Prozent des Kartons waren Platz für viel Anlauf. Da haben auch die drei beigelegten Reklameblättchen nicht mehr verhindert, dass es das Jewelcase total zerlegt hat. Mehrfach gesprungen und die ganzen Zähnchen, auf denen die CDs sitzen, allesamt herausgebrochen. Der Blödmarkt hätte erst mal gern Fotos des Schadens. Angesichts des Warenwerts als Lehrgeld verbucht.
3. Falsche Cassette
Eine Box mit vier Audiocassetten enthält Cassette 1, 2 und 4 sowie eine falsche Cassette. Der Verkäufer befindet es nicht für nötig, auf meine Reklamation zu antworten.
4. Ein einfaches Briefkuvert ist keine Verpackung
Eine 3er-CD wird in einem simplen, in keiner Weise gepolsterten C5-Kuvert als Hermes-Paket für immerhin 4,99 € Porto verschickt. Das ist unterwegs wohl auf eine der Ecken gefallen. Außenhülle zerdellt und eingerissen, Jewelcase zersplittert.
Alles bei einem Warenwert, wo sich schon wegen des Zeitaufwands eine Rücksendung kaum lohnt. Wenn man reklamiert, kommt der Verweis auf den Transporteur, der wiederum bei dieser Verpackung mit Recht abwinkt.
Mittlerweile gibt es von mir in solchen Fällen gleich die passende Bewertung. Dann sind sie natürlich zu Tode beleidigt. Keine Lust mehr, mich mit diesen Kandidaten herumzuschlagen.
Ralf
1. Die maximal große Warensendung
Irgendwelche Schlaumeier sind auf was Neues gekommen: ein Karton, in den eine LP diagonal hineinpasst und der gerade noch als Warensendung durchgeht. Dafür darf man dann quer durch die Stadt rennen, weil die Post diese Kartons in Köln grundsätzlich nicht zustellt ("Vier Stück davon und unser Zusteller hat seine Karre voll!"), sondern stattdessen gleich die gelbe Karte in den Kasten wirft. Ob dafür der Verkäufer oder die Post verantwortlich ist, ist mir schnuppe. Das mögen die beiden unter sich ausmachen. Ich habe für eine Lieferung bis zur Haustür bezahlt.
2. Bruch mit Anlauf
Der Blödmarkt schickt mir eine 4-er CD in einem Riesenkarton mit gerade mal einem dieser kleinen Luftpolster. 80 Prozent des Kartons waren Platz für viel Anlauf. Da haben auch die drei beigelegten Reklameblättchen nicht mehr verhindert, dass es das Jewelcase total zerlegt hat. Mehrfach gesprungen und die ganzen Zähnchen, auf denen die CDs sitzen, allesamt herausgebrochen. Der Blödmarkt hätte erst mal gern Fotos des Schadens. Angesichts des Warenwerts als Lehrgeld verbucht.
3. Falsche Cassette
Eine Box mit vier Audiocassetten enthält Cassette 1, 2 und 4 sowie eine falsche Cassette. Der Verkäufer befindet es nicht für nötig, auf meine Reklamation zu antworten.
4. Ein einfaches Briefkuvert ist keine Verpackung
Eine 3er-CD wird in einem simplen, in keiner Weise gepolsterten C5-Kuvert als Hermes-Paket für immerhin 4,99 € Porto verschickt. Das ist unterwegs wohl auf eine der Ecken gefallen. Außenhülle zerdellt und eingerissen, Jewelcase zersplittert.
Alles bei einem Warenwert, wo sich schon wegen des Zeitaufwands eine Rücksendung kaum lohnt. Wenn man reklamiert, kommt der Verweis auf den Transporteur, der wiederum bei dieser Verpackung mit Recht abwinkt.
Mittlerweile gibt es von mir in solchen Fällen gleich die passende Bewertung. Dann sind sie natürlich zu Tode beleidigt. Keine Lust mehr, mich mit diesen Kandidaten herumzuschlagen.
Ralf