Ob man strenggenommen (im Schadenfall) überhaupt etwas an Netzspannungsführenden Teilen verändern durfte, ohne dass es der Hersteller abgesegnet hat, ist mir auch nicht ganz klar. Ich denke man darf es nicht.
Ich würde in diesem Fall die Schutzkontakte im Schukostecker entfernen. Es gibt viele Hifigeäte mit höherer Stromaufnahme, die trotz SK2 so einen "dicken" Netzstecker, jedoch ohne Schutzkontakte verwenden.
Dann würde auch dem Prüfer schnell auffallen, dass es ein SK2 Gerät sein muss....
Die Kennzeichnungspflicht und den ganzen Papierkram hat man dann aber immer noch nicht bereinigt.
Ich meine: Strenggenommen darf man -in diesem Land- sogut wie garnichts eigenmächtig verändern.
Ich würde in diesem Fall die Schutzkontakte im Schukostecker entfernen. Es gibt viele Hifigeäte mit höherer Stromaufnahme, die trotz SK2 so einen "dicken" Netzstecker, jedoch ohne Schutzkontakte verwenden.
Dann würde auch dem Prüfer schnell auffallen, dass es ein SK2 Gerät sein muss....
Die Kennzeichnungspflicht und den ganzen Papierkram hat man dann aber immer noch nicht bereinigt.
Ich meine: Strenggenommen darf man -in diesem Land- sogut wie garnichts eigenmächtig verändern.
