Das große Dilemma besteht nach meiner Sicht darin, daß die GEMA sehr unglaubwürdig beim Endkunden dasteht.
Irgendwie ist der Laden alles Andere als gradlinig....
Die großen Musikunternehmen bringen jede CD in verschiedenen Versionen in den Handel, meist auch noch in den scheußlichen Papphüllen...
Eigentlich hatten die CD's vor zig jahren noch mehr Austrahlung, und von der Verarbėitungsqualität mehr...
Ich verstehe beide Seiten, die der Künstler und auch der Kunden.
Nur eine Meinung, ich steh hier nicht so tief im Thema wie Spoc
Warum wird auf Konzerttickets nicht einfach der GEMA-Anteil separat ausgewiesen? Die Wirkung wäre frappant.
Das Urteil stammt übrigens von einem Amtsgericht, hat also gar nichts zu heißen.
Bemerkenswert finde ich ja die Aussage, das in den USA nur so 500 US-$ für ein Konzert fällig werden. Ein Schelm, der da bei der GEMA an Selbstbedienung denkt
(28.08.2012, 18:17)andisharp schrieb: [ -> ]Das Urteil stammt übrigens von einem Amtsgericht, hat also gar nichts zu heißen.
solange keine höhere Instanz was anderes entscheidet.. erstmal schon. Mich würde ja mal ne detailierte Begründung dazu interessieren, irgendwie will mir das nicht in den Kopf wie man so ein Urteil fällen kann.
Zu den Gema-Gebühren bei Konzerten hab ich auch gegrübelt. Erst wollte sich das mir nicht erschließen, wieso ausser der Selbsterhaltung GEMA das gut sein sollte.
Somit mutmaße ich mal, sollte ein Lied eines anderen Komponisten/Interpreten gespielt werden, dann kann die Gema ja wieder ein bischen verteilen.
Korrigiert mich bitte bei Fehlern in meiner Denkweise.
Jan - Die sog. Gema-Vermutung wird ja schon länger von der Rechtssprechung angenommen.
Hier die Erklärung der Gema:
http://www.audite.org/stuff/GEMA-Vermutung.pdf
Jürgen - Grundsätzlich schon richtig. Es gibt ja sogar Künstler die interpretieren ausschliesslich Musik
aus anderer Feder. Bei Techno wirds dann richtig schwierig.
Dass dann aber jemand wie Bruce Springsteen, ein Jahr auf seine eigene Kohle warten muss, von der dann
auch noch 20% fehlen, ist schon seltsam.
(29.08.2012, 09:57)Friedensreich schrieb: [ -> ]Jan - Die sog. Gema-Vermutung wird ja schon länger von der Rechtssprechung angenommen.
Hier die Erklärung der Gema:
http://www.audite.org/stuff/GEMA-Vermutung.pdf
danke Joerg aber ich meinte das aktuelle Urteil zum Thema Pseudonym und mich interessiert die Urteilsbegründung vom Gericht... nicht ein Statement der GEMA, wenn das von vornerein bindend wäre bräuchte man ja gar nicht erst vor Gericht gehen.
Zitat:Die freie Lizenzierung unter Pseudonym ist nach Auffassung der Amtsrichterin nicht ohne weiteres nachvollziehbar und damit auch in der Wirksamkeit zweifelhaft (Urteilsbegründung S. 5):
aha... auf Seite 5 steht das... also muss das ja irgendwo einsehbar sein.
Die sind ja mal wirklich süß.
Die Lösung ist das Direktmarketing ?
Zitat:Bruno Kramm aus. Der Musiker (Das Ich) und Labelchef ist Urheberrechtsexperte der Piratenpartei
urgs... das der trottel in der partei ist machts mir grad unsymphatisch. den seine mukke ist meiner meinung nach die größte verschwendung an ressourcen... das ist sogar auf ner festplatte platzverschwendung.....
(09.09.2012, 19:58)Baumeister schrieb: [ -> ]den seine mukke
...heißt es nicht
dem ihm seine ?
Recht hast du natürlich trotzdem.
das dativ ist des genitalien tot
Achsoja, stimmt. Aber auf jeden Fall wäre dem ihm seine Kakkmukke richtig gewesen.
Genau, dem Typ ihm seine Mukke ist gruselig