04.09.2011, 14:22
Hallo Männer,
hier der letzte Stand zum Schaden an der A2:
Sehr geehrter Herr Fischer,
ich habe Ihre Mail vom 02.09.2011 erhalten. Die Ablehnung der Schadensregulierung des von mir gemeldeten Schadens kann ich nicht akzeptieren.
Zunächst möchte ich Sie ganz allgemein darauf hinweisen, dass sich Ihr Geschäftsgebaren mir gegenüber bis jetzt als äußerst unseriös dargestellt hat und sich mir der Eindruck aufdrängt, dass Sie sich um jeden Preis von einer geschuldeten Schadensregulierung frei machen möchten.
So haben Sie mit Schreiben vom 15.08.2011 eine Regulierung zunächst mit dem Verweis auf das Montrealer Übereinkommen abgelehnt. Nachdem ich Sie mit Schreiben vom 03.08.2011 darauf hingewiesen habe, dass dieses für den vorliegenden Fall nicht relevant ist und auch sonst keiner Ihrer doch recht umfangreichen Haftungsausschlüsse in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf den vorliegenden Fall zutrifft, haben Sie mich mit Schreiben vom 19.08.2011 darauf hingewiesen, dass ich mir im Rahmen der Drittschadensliquidation die Ansprüche des Versenders gegen Ihr Unternehmen an mich abtreten lassen müsse. Nachdem ich auch dies getan habe, schreiben Sie mir nun, dass es sich um einen verdeckten Schaden handele. Wenn Ihnen bereits im Zeitpunkt unserer ersten Korrespondenz bereits bekannt war, dass es sich angeblich um einen verdeckten Schaden handelt, frage ich mich, warum Sie dies nicht bereits zu diesem Zeitpunkt vorgebracht haben.
Weiterhin kann ich eindeutig belegen, dass es sich nicht um einen verdeckten Schaden handelt. Ein solcher wäre nur dann anzunehmen, wenn ich als Empfänger meiner sofortigen Rügepflicht nicht nachgekommen wäre. Ich habe jedoch unmittelbar nach Inaugenscheinnahme des Paketes Ihren Mitarbeiter darauf hingewiesen, dass die Verpackung beschädigt ist und dass ich das Paket aus diesem Grund auch nur unter Vorbehalt annehme.Dies wurde schriftlich auf dem Display vermerkt. Von einem verdeckten Schaden kann mithin nicht die Rede sein.
Sollten Sie der Ihrerseits geschuldeten Schadensregulierung nicht nachkommen, behalte ich mir vor, den Rechtsweg zu beschreiten.
Mit freundlichen Grüßen
Ich werde die Sache durchziehen! Wenn man googelt zu Ärger mit Fedex findet man Einiges auch den nachhaltigen Hinweis dazu, dass es offensichtlich Geschäftspraxis ist, sich zu drücken...
hier der letzte Stand zum Schaden an der A2:
Sehr geehrter Herr Fischer,
ich habe Ihre Mail vom 02.09.2011 erhalten. Die Ablehnung der Schadensregulierung des von mir gemeldeten Schadens kann ich nicht akzeptieren.
Zunächst möchte ich Sie ganz allgemein darauf hinweisen, dass sich Ihr Geschäftsgebaren mir gegenüber bis jetzt als äußerst unseriös dargestellt hat und sich mir der Eindruck aufdrängt, dass Sie sich um jeden Preis von einer geschuldeten Schadensregulierung frei machen möchten.
So haben Sie mit Schreiben vom 15.08.2011 eine Regulierung zunächst mit dem Verweis auf das Montrealer Übereinkommen abgelehnt. Nachdem ich Sie mit Schreiben vom 03.08.2011 darauf hingewiesen habe, dass dieses für den vorliegenden Fall nicht relevant ist und auch sonst keiner Ihrer doch recht umfangreichen Haftungsausschlüsse in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf den vorliegenden Fall zutrifft, haben Sie mich mit Schreiben vom 19.08.2011 darauf hingewiesen, dass ich mir im Rahmen der Drittschadensliquidation die Ansprüche des Versenders gegen Ihr Unternehmen an mich abtreten lassen müsse. Nachdem ich auch dies getan habe, schreiben Sie mir nun, dass es sich um einen verdeckten Schaden handele. Wenn Ihnen bereits im Zeitpunkt unserer ersten Korrespondenz bereits bekannt war, dass es sich angeblich um einen verdeckten Schaden handelt, frage ich mich, warum Sie dies nicht bereits zu diesem Zeitpunkt vorgebracht haben.
Weiterhin kann ich eindeutig belegen, dass es sich nicht um einen verdeckten Schaden handelt. Ein solcher wäre nur dann anzunehmen, wenn ich als Empfänger meiner sofortigen Rügepflicht nicht nachgekommen wäre. Ich habe jedoch unmittelbar nach Inaugenscheinnahme des Paketes Ihren Mitarbeiter darauf hingewiesen, dass die Verpackung beschädigt ist und dass ich das Paket aus diesem Grund auch nur unter Vorbehalt annehme.Dies wurde schriftlich auf dem Display vermerkt. Von einem verdeckten Schaden kann mithin nicht die Rede sein.
Sollten Sie der Ihrerseits geschuldeten Schadensregulierung nicht nachkommen, behalte ich mir vor, den Rechtsweg zu beschreiten.
Mit freundlichen Grüßen
Ich werde die Sache durchziehen! Wenn man googelt zu Ärger mit Fedex findet man Einiges auch den nachhaltigen Hinweis dazu, dass es offensichtlich Geschäftspraxis ist, sich zu drücken...