Heute ist eine Revox A77 MK IV bei mir eingetroffen. Was für ein trauriger Anblick. Verpackung war leider unzureichend....es kam wie es kommen musste...ein Sturzschaden.
Holzgehäuse gerissen, obere Kunstoff-Front gerissen. Diverse technische Defekte....Powerknopf und Abdeckung Bandführung fehlt.
Ich mag keine Detailfotos einstellen.......bin noch total sauer.
(12.11.2016, 15:32)hyberman schrieb: [ -> ]Heute ist eine Revox A77 MK IV bei mir eingetroffen. Was für ein trauriger Anblick. Verpackung war leider unzureichend....es kam wie es kommen musste...ein Sturzschaden. ...
Tut mir leid für dich, kann dir nachfühlen wie wutig Du bist.
Was sind das nur immer wieder für Vollpfosten, die solche Sachen verpacken?!
Es hat sogar die Befestigung des Tachogebers zerissen, daher regelt die Motordrehzahl auch nicht mehr. Vollpfosten ist kein Ausdruck dafür.....
(12.11.2016, 15:57)hyberman schrieb: [ -> ]Es hat sogar die Befestigung des Tachogebers zerissen ...
Weißt Du wo sein Auto wohnt?
Jetzt mal Spaß beiseite, ich würde mich mit ihm in Verbindung setzen...
Und erst mal versuchen den Schaden durch die unzureichende und oder falsche Verpackung dokumentiert durch Bilder und Zeugen belegen.
Eventuell Preisnachlass oder Rückabwicklung.
Wenn jemand zu blöde ist empfindliche Gegenstände zu verpacken hat das nichts mehr mit dem Versandrisiko,
das der Käufer bei Privat/Privat trägt...
Sie dazu...
Bamberger/Roth § 447 Rn. 16 (2003):
"Wenn der Verkäufer die Sache nicht ordnungsgemäß zum Versand bringt, etwa...die Ware schlecht verpackt, hindert das nicht den Gefahrübergang;....Denn es besteht kein Grund, dem Verkäufer das allgemeine Transportrisiko wegen Fehlverhaltens aufzuerlegen, das sich letztlich nicht auswirkt. Führt das Fehlverhalten dagegen dazu, dass die Ware untergeht oder beschädigt wird, kommt § 447 ohnehin nicht zur Anwendung, weil der Untergang oder die Beschädigung nicht zufällig ist."
... "
Anders könnte es liegen, wenn Sie die Ware nachweislich nicht ordnungsgemäß verpackt hätten. Diese Pflichtverletzung wäre dann vor dem Gefahrübergang, also vor der Übergabe der Kaufsache an die für den Transport bestimmte Person erfolgt. Hier dürften dann zwar nicht die Gewährleistungsrechte gelten, allerdings das allgemeine Schadensersatzrecht greifen. Im Rahmen des Kaufvertrags haben Sie die Pflicht zur ordnungsgemäßen und sicheren Verpackung der Kaufsache verletzt. Wenn dies fahrlässig oder vorsätzlich erfolgte und dem Käufer ein Schaden entstanden ist, dann könnte es ein Schadensersatzanspruch des Käufers bestehen."
http://www.frag-einen-anwalt.de/Ware-bei...44208.html
(12.11.2016, 16:43)HaiEnd Verweigerer schrieb: [ -> ] (12.11.2016, 15:57)hyberman schrieb: [ -> ]Es hat sogar die Befestigung des Tachogebers zerissen ...
Weißt Du wo sein Auto wohnt?
Jetzt mal Spaß beiseite, ich würde mich mit ihm in Verbindung setzen...
Und erst mal versuchen den Schaden durch die unzureichende und oder falsche Verpackung dokumentiert durch Bilder und Zeugen belegen.
Eventuell Preisnachlass oder Rückabwicklung.
Wenn jemand zu blöde ist empfindliche Gegenstände zu verpacken hat das nichts mehr mit dem Versandrisiko,
das der Käufer bei Privat/Privat trägt...
Sie dazu...
Bamberger/Roth § 447 Rn. 16 (2003):
"Wenn der Verkäufer die Sache nicht ordnungsgemäß zum Versand bringt, etwa...die Ware schlecht verpackt, hindert das nicht den Gefahrübergang;....Denn es besteht kein Grund, dem Verkäufer das allgemeine Transportrisiko wegen Fehlverhaltens aufzuerlegen, das sich letztlich nicht auswirkt. Führt das Fehlverhalten dagegen dazu, dass die Ware untergeht oder beschädigt wird, kommt § 447 ohnehin nicht zur Anwendung, weil der Untergang oder die Beschädigung nicht zufällig ist."
... "Anders könnte es liegen, wenn Sie die Ware nachweislich nicht ordnungsgemäß verpackt hätten. Diese Pflichtverletzung wäre dann vor dem Gefahrübergang, also vor der Übergabe der Kaufsache an die für den Transport bestimmte Person erfolgt. Hier dürften dann zwar nicht die Gewährleistungsrechte gelten, allerdings das allgemeine Schadensersatzrecht greifen. Im Rahmen des Kaufvertrags haben Sie die Pflicht zur ordnungsgemäßen und sicheren Verpackung der Kaufsache verletzt. Wenn dies fahrlässig oder vorsätzlich erfolgte und dem Käufer ein Schaden entstanden ist, dann könnte es ein Schadensersatzanspruch des Käufers bestehen."
http://www.frag-einen-anwalt.de/Ware-bei...44208.html
ich habe innerhalb eines Monats 3 kaputte Plattenspieler von Ebay geschickt bekommen, und das trotz meines Hinweises an die Verkäufer, doch bitte richtig zu verpacken. Die erzählen dann gerne, ist doch versichert, JA, aber ein seltenes Teil aus den 70ern ist fast nicht zu ersetzen.
Sich der Gefahren des Versandes bewußt zu sein, aber sich trotzdem darauf einzulassen, zeugt doch eher einer gewissen Risikobereitschaft. Sollte der Artikel dann doch mal durch den Versand defekt oder zerstört sein, dann wird sich aufgeregt. Das ist allerdings für mich eher ein Zeichen für die Dummheit des Bestellenden oder Käufers. Dabei ist ist doch ganz einfach: Wenn ich nicht möchte, daß meine bestellte Ware durch irgendwelche Unwägbarkeiten des Versandes beschädigt wird, dann hole ich sie selbst ab oder beauftrage Jemanden, der sich damit auskennt. Mit der Dummheit Anderer ist es doch wie mit dem Wetter: Alle reden darüber, aber keiner tut was dagegen.....
Wenn du meinst, dass das Dummheit ist, dann ist das deine Sache. Man kann solche Geräte auch verpacken ohne das was auf dem Versandweg passiert. Dazu hatte ich schon genug Beispiele.
Ich bot ihm eine Abholung an, aber das war ihm wohl zu kompliziert. Ich habe den Verkäufer natürlich angeschrieben und warte nun auf eine Reaktion. Ich werde kein großes Fass aufmachen, aber sauer bin ich dennoch. Zumal die Verpackung vorher abgesprochen war. Nun isses halt so und ich muss das beste daraus machen. Jammern hilft hier nicht viel.
(12.11.2016, 17:20)Ironside schrieb: [ -> ]Sich der Gefahren des Versandes bewußt zu sein, aber sich trotzdem darauf einzulassen, zeugt doch eher einer gewissen Risikobereitschaft. ...
Wenn ich etwas verkaufe und bereit bin es zu versenden,
sollte ich sicherstellen können, in der Lage sein es so zu verpacken, dass es heil ankommt.
Kann ich das nicht, sollte ich es lassen.
Aber so einigen geht das leider am "Selbstzensur" vorbei.
Nicht jeder Mensch ist so schlau wie du oder ich. Und wir haben auch keinen Einfluß darauf, wie schlau ein Mensch zu sein hat, um unserer Schlauheit gerecht zu werden.Deppen oder Klappspaten gibt es überall. Selbst in der Oberpfalz oder in Flensburg.
Bist gut drauf heute, oder was ist los?
(12.11.2016, 17:02)Chris40 schrieb: [ -> ] Die erzählen dann gerne, ist doch versichert, JA, ...
Falsch, eine Ware die durch unzureichende Verpackung zu Schaden kommt ist definitiv nicht versichert.
Wenn die Ware nachweislich nicht ordnungsgemäß verpackt wurde ist dies eine Pflichtverletzung vor dem Gefahrübergang, also vor der Übergabe der Kaufsache an die für den Transport bestimmte Person.
Hier greift das allgemeine Schadensersatzrecht.
Im Rahmen des Kaufvertrags hat man die Pflicht zur ordnungsgemäßen und sicheren Verpackung der Kaufsache.
Wenn dies fahrlässig oder vorsätzlich erfolgte und dem Käufer ein Schaden entstanden ist,
besteht ein Schadensersatzanspruch des Käufers.
Definieren sie bitte eine "unzureichende Verpackung"...
Die Verpackung muss (je nach Transportunternehmen) einen Sturz von 80-100cm und einer Gewichtslast von 35-40 Kilo leicht aushalten können.
(Wenn ich was verpacke kann sich ein ausgewachsener Mann mit 80 Kilo und mehr drauf setzen.
und wenn Du es aus 2 Metern fallen lässt, ist es immer noch heil. Und Gegenstände bei denen ich das nicht sicher stellen kann versende ich nicht.)
(12.11.2016, 17:58)HaiEnd Verweigerer schrieb: [ -> ]Sie muss einen Sturz von 80-100cm und einer Gewichtslast von 35-40 Kilo leicht aushalten können.
Dann weiß ich ja , wie du verpackst...
(12.11.2016, 18:02)Ironside schrieb: [ -> ]Dann weiß ich ja , wie du verpackst...
Lies noch mal, war noch nicht ganz fertig...
Zu früh antworten gedrückt.
André das ist ärgerlich
ich habe zwei A77 mit DHL geschickt bekommen, beide heil angekommen
Dank erdbebensicherer Verpackung wohlbehalten bei mir angekommen. Sieht aus wie neu und funktioniert auch so!
Wollte hier keine Diskussion lostreten. Wir wissen doch alle, bzw. sollten es wissen, wie wir solche Schätzchen verpacken müssen. Ich bevorzuge ja auch immer die Abholung und bin schon weiß Gott durch die ganze Republik gefahren. Es muss halt immer passen, dass der Verkäufer auch in der Zeit anzutreffen ist. Wir sind ja noch nicht alle Renter und müssen noch unser Leben durch Arbeit erhalten.
(12.11.2016, 18:38)sensor schrieb: [ -> ] André das ist ärgerlich
ich habe zwei A77 mit DHL geschickt bekommen, beide heil angekommen
In der Tat. Hier war es leider mal wieder Herpes. Wer weiß, vielleicht wäre es mit DHL nicht passiert. Kann man nicht mit Bestimmheit sagen. Glücklicherweise ist das meine zweite A77 und brauche eigentlich nur eine. Somit kann eine als Spender herhalten.
Ich konnte sie nicht stehen lassen:
C880 aus dem Hause Canton
Die LS harmonieren wirklich wunderbar mit meinem Onkyo TX 7640
In dieser Kombi sind die Heco Interior Reflex 20H einfach nur noch Tröten. Die dürfen wieder ins Schlafzimmer und mich morgens wecken
Einwandfreie Abdeckungen und Systeme. Lediglich die Gehäuse bedürfen einer Überarbeitung.
Kostenpunkt inkl. einer LP liegt lediglich bei 20€
Gruß an alle,
Thomas
Wir hatten heute Besuch und ich habe ein absolut unschlagbares Gastgeschenk erhalten:
Bis 2020 bin ich dann mal beschäftigt [emoji6]
Gesendet von meinem Nexus 6 mit Tapatalk
(11.11.2016, 08:29)MaTse schrieb: [ -> ]Anscheinend keine TSM Puris 1000, sondern "nur" TSM 1000
...mit abenteuerlicher Bestückung
Die Chassis sind von McFarlow, Conrad-Marke aus polnischer Fertigung, teilweise sogar
recht brauchbar.
(07.11.2016, 11:43)HifiChiller schrieb: [ -> ]Hes Thomas,
zeig doch mal die Teile der QS Serie, die du ergattert hast, in voller Pracht.
hier nochmal eine kleine Impression, in der nächsten Woche kommt wieder
ES auf den Schrank
der 870 ist ein feines Teil, hat einen tieferen Bass als 590 und 770ES, sehr bei zum Beispiel Musik von Schiller zu spüren. Am besten gefällt mir die zusätzliche Möglichkeit den Klang neben Höhen und Tiefen auch die Mitten regeln zu können. Dadurch lässt es sich einfach wesentlich mehr auf die Besonderheiten eines Raumes einstellen. Von den unzähligen Surround-Modis ganz abgesehen, da läßt sich bestimmt ganz hervorragend mit rum experimentieren. Schön war auch dass ich meine LS mit Bananenstecker anschliessen konnte, das bieten ja nur die wenigsten neueren Geräte (zumindest von denen die ich bereits hier hatte).
Trotzdem wird er (und damit alles an QS) mich wieder verlassen, habe ich die Teile jetzt seit 10 Tagen im Einsatz, aber kann mich an das "ohne Holz" einfach nicht gewöhnen und 2. nutze ich die vielen Funktionen des Receivers nicht mal ansatzweise, DVD wollte ich eh nie, habe und will ja nur 2.0
Einmal olle BASF-Tapes um aus nostalgischen Gründen die Kassetten meines älteren Herrn nochmals neu aufzunehmen:
Und Danke an Pionier für die beiden Vollenweider:
Grüße
Wernsen
Thomas: Wirf aber vorher unbedingt mal ne SACD in den Player.
Da ich vom Außerirdischen den netten Hinweis bekommen habe, das Nak erstmals nicht als Recorder zu nutzen habe ich gestern die Chance genutzt und ein paar NOS Tapes auf dem Nachtflohmarkt gekauft.
Die Cassetten waren alle noch in Folie. Warum McFerrin "The Voice" genannt wird ist mir jetzt auch klar. Die Cassette klingt einfach genial und Opus hat auch noch etwas mehr als "Life is Life" zu bieten.